Frage: Was ist ein Kollektivvertrag?
Antwort: Der nationale Kollektivvertrag (NAKV, italienisch: CCNL - contratto collettivo nazionale di lavoro) ist ein schriftliches Abkommen zwischen Arbeitgeberverbänden (z.B. Unternehmerverband) und Arbeit-nehmerverbänden (Gewerkschaften). Diese Abkommen sind zeitlich begrenzt und beinhalten grundlegende Regelungen und gegenseitige Rechte und Pflichten der Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Derzeit sind in Italien ca. 870 verschiedene Kollektivverträge in Verwendung.
Frage: Was regelt der Kollektivvertrag?
Antwort: Im Kollektivvertrag sind die wesentlichen Rechte und Pflichten geregelt, wie zum Beispiel:
Einstufung | je nach Berufsbezeichnung und Tätigkeit, gibt der Kollektivvertrag die passende Einstufung (Kategorie) vor |
Entlohnung | anhand der Einstufung werden die einzelnen Tariflöhne (Mindestlöhne) festgelegt |
Dienstalterszulage | es wird die Höhe und Periodizität der zu entrichtenden Dienstalterszulage festgehalten |
Probezeit/Kündigungsfrist | je nach Einstufung gelten unterschiedliche Probezeiten und Kündigungsfristen |
Überstunden | der NAKV regelt die Aufschläge, welche für Überstunden, Nachtarbeit, Feiertagsarbeit usw. zu bezahlen sind |
Urlaub/Freistellungen | Anzahl der Jahres-Urlaubsstunden, Anzahl Stunden Hochzeitsurlaub usw. |
Anzahl Monatsgehälter | Handel 14 Gehälter, Handwerk/Industrie 13 Gehälter, Bau 12 Gehälter |
Krankheit | der Kollektivvertrag regelt, ob und wie viel Tage der Krankheit durch das Unternehmen bezahlt werden bzw. ob das Unternehmen die vom NISF bezahlte Entlohnung noch zu ergänzen (integrieren) hat |
Fonds | der Kollektivvertrag regelt, welche Beiträge in welche Fonds entrichtet werden (z.B. Pensionsfonds, Sanitätsfonds) |
Frage: Muss sich das Unternehmen ausnahmslos an den Kollektivvertrag halten?
Antwort: Bei Abänderung oder Nichtanwendung gewisser Regelungen, muss man sich an das Ordnungs- bzw. Günstigkeitsprinzip (*) der Rechtspyramide halten (siehe Grafik).
Demnach sind Kollektivverträge(Nr.5/6) den Arbeitsverträgen(Nr.9) übergeordnet. Das heißt, dass in Arbeitsverträgen lediglich Besserstellungen zum Kollektivvertrag vereinbart werden können, z. B. Zahlung einer höheren Entlohnung als vorgeschrieben (Günstigkeitsprinzip). Gleichermaßen ist der Kollektivvertrag sowohl der Verfassung, als auch den Gesetzen unterstellt (Ordnungsprinzip).
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