loader

Häufig gestellte Fragen zum Thema: Der Kollektivvertrag / Tarifvertrag in Italien (ital.: contratto colletivo)

30.01.2023

Frage: Was ist ein Kollektivvertrag?
Antwort:
Der nationale Kollektivvertrag (NAKV, italienisch: CCNL - contratto collettivo nazionale di lavoro) ist ein schriftliches Abkommen zwischen Arbeitgeberverbänden (z.B. Unternehmerverband) und Arbeit-nehmerverbänden (Gewerkschaften). Diese Abkommen sind zeitlich begrenzt und beinhalten grundlegende Regelungen und gegenseitige Rechte und Pflichten der Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Derzeit sind in Italien ca. 870 verschiedene Kollektivverträge in Verwendung.

Frage: Was regelt der Kollektivvertrag?
Antwort:
Im Kollektivvertrag sind die wesentlichen Rechte und Pflichten geregelt, wie zum Beispiel:

 Einstufung  je nach Berufsbezeichnung und Tätigkeit, gibt der Kollektivvertrag die passende Einstufung (Kategorie) vor
 Entlohnung  anhand der Einstufung werden die einzelnen Tariflöhne (Mindestlöhne) festgelegt
 Dienstalterszulage  es wird die Höhe und Periodizität der zu entrichtenden Dienstalterszulage festgehalten
 Probezeit/Kündigungsfrist   je nach Einstufung gelten unterschiedliche Probezeiten und Kündigungsfristen
 Überstunden  der NAKV regelt die Aufschläge, welche für Überstunden, Nachtarbeit, Feiertagsarbeit usw. zu bezahlen sind
 Urlaub/Freistellungen  Anzahl der Jahres-Urlaubsstunden, Anzahl Stunden Hochzeitsurlaub usw.
 Anzahl Monatsgehälter  Handel 14 Gehälter, Handwerk/Industrie 13 Gehälter, Bau 12 Gehälter
 Krankheit  der Kollektivvertrag regelt, ob und wie viel Tage der Krankheit durch das Unternehmen bezahlt werden bzw.
 ob das Unternehmen die vom NISF bezahlte Entlohnung noch zu ergänzen (integrieren) hat
 Fonds  der Kollektivvertrag regelt, welche Beiträge in welche Fonds entrichtet werden (z.B. Pensionsfonds, Sanitätsfonds)


Frage: Muss sich das Unternehmen ausnahmslos an den Kollektivvertrag halten?
Antwort
: Bei Abänderung oder Nichtanwendung gewisser Regelungen, muss man sich an das Ordnungs- bzw. Günstigkeitsprinzip (*) der Rechtspyramide halten (siehe Grafik).

Demnach sind Kollektivverträge(Nr.5/6) den Arbeitsverträgen(Nr.9) übergeordnet. Das heißt, dass in Arbeitsverträgen lediglich Besserstellungen zum Kollektivvertrag vereinbart werden können, z. B. Zahlung einer höheren Entlohnung als vorgeschrieben (Günstigkeitsprinzip). Gleichermaßen ist der Kollektivvertrag sowohl der Verfassung, als auch den Gesetzen unterstellt (Ordnungsprinzip).

pyramide


Unsere Dienstleistungen


Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches, kostenloses Erstgespräch oder schreiben Sie uns eine E-Mail mit Ihrem Anliegen und Ihren Kontaktdaten. Wir werden Sie so bald als möglich zurückrufen. Tel. +39 0474 572900  oder info@graber-partner.com.

Kontaktieren Sie uns!
*= Pflichtfelder
Anfrage wird versendet...
News & Rundschreiben
16.12.2024
Lohnausgleich im Bau
Da die witterungsbedingten Lohnausgleiche im Bau mittlerweile sehr genau kontrolliert werden, müssen die ...
weiterlesen
16.12.2024
Kompetenzmäßige Zuordnung der Dezemberlöhne
Damit die Lohnaufwendungen noch dem Jahr 2024 zugeordnet werden können, müssen die Dezemberlöhne an die ...
weiterlesen
16.12.2024
F24 – erhöhte Schuld aufgrund 13. Monatslohn
Im Dezember wird zusätzlich zur Abrechnung des laufenden Monats der 13. Monatslohn ausbezahlt. Genauere Infos ...
weiterlesen
16.12.2024
Terminplan Arbeitsrechtsberatung & Lohnabrechnung – 1. Halbjahr 2025
Datum Beschreibung Januar 10.01.2025 Hausangestellte elektronische Übermittlung der Quartalsaufstellung 4. ...
weiterlesen
Rienzfeldstraße 30
39031 Bruneck - Südtirol
Jetzt unverbindlich anfragen