Steuervordruck F24 in Italien (ital.: Modello F24)

09.11.2021
Der Zahlungsvordruck F24 in Italien ist eine vereinheitlichte, zusammenfassende Aufstellung, mittels welcher Steuern und Beiträge an die verschiedenen Ämter und Institutionen entrichtet werden.

Als Zahlungstermin gilt in der Regel der 16. des auf den Bezugszeitraum folgenden Monats. Beispiel: Das F24 für die Lohnabrechnung vom Oktober ist am 16. November fällig. Fällt der 16. auf einen Feiertag oder auf das Wochenende, verschiebt sich die Fälligkeit auf den darauffolgenden Werktag.

Warum erfolgen nicht alle Zahlungen mittels F24? Ob eine Einzahlung mittels F24 erfolgen kann, hängt von den einzelnen Ämtern/Institutionen/Fonds ab. Aktuell existieren noch diverse Institutionen (z. B. Registeramt bei bestimmten Verträgen, Bauarbeiterkasse, Pensionsfonds Alleata, usw.) welche die Zahlung über F24 noch nicht vorsehen. Es wird allerdings versucht, auch diese Zahlungen schrittweise in den Zahlungsvordruck F24 zu integrieren.

Wie ist der Zahlungsvordruck F24 aufgebaut und was wird mit welchem Kodex einbezahlt? Der Vordruck ist in verschiedene Abschnitte gegliedert. Anbei eine Beschreibung dieser Abschnitte, sowie der in Bezug auf die Buchhaltung am häufigsten vorkommenden Kodexe.

Buchhaltung

Kodexe (*)

Beschreibung

Abschnitt

6001 – 6012

6031 – 6033

6035

6099

Monatliche MwSt.-Schuld von Januar – Dezember

Quartalsweise MwSt.-Schuld vom 1. – 3. Quartal

MwSt.-Akonto

MwSt.-Schuld bzw. -Guthaben aus der MwSt.-Jahreserklärung

I - Staatskasse

 

1040

Quellensteuerschuld

2003

2001 – 2002

Körperschaftssteuer Ires – Saldo

Körperschaftssteuer Ires – 1. bzw. 2. Akonto

4001

4033 – 4034

Einkommenssteuer Irpef – Saldo

Einkommenssteuer Irpef – 1. bzw. 2. Akonto

4041

4044 – 4045

Vermögenssteuer IVIE bei Immobilien im Ausland – Saldo

Vermögenssteuer IVIE bei Immobilien im Ausland – 1. bzw. 2. Akonto

4043

4047 – 4048

Vermögenssteuer IVAFE bei Finanzvermögen im Ausland – Saldo

Vermögenssteuer IVAFE bei Finanzvermögen im Ausland – 1. bzw. 2. Akonto

1792

1790 – 1791

Ersatzsteuer Pauschalsystem (regime forfettario) – Saldo

Ersatzsteuer Pauschalsystem (regime forfettario) – 1. bzw. 2. Akonto

1795

1793 – 1794

Ersatzsteuer Minimalsystem (regime dei minimi) – Saldo

Ersatzsteuer Minimalsystem (regime dei minimi) – 1. bzw. 2. Akonto

1842

1840 – 1841

Einheitssteuer (Cedolare Secca) bei Mieteinnahmen – Saldo

Einheitssteuer (Cedolare Secca) bei Mieteinnahmen – 1. bzw. 2. Akonto

2501

Virtuelle Stempelmarke

AF

AP

Rentenbeitrag Nisf Handwerker – Fixbeitrag

Rentenbeitrag Nisf Handwerker – Variabler Beitrag

II – INPS/NISF

 

CF

CP

Rentenbeitrag Nisf Kaufleute – Fixbeitrag

Rentenbeitrag Nisf Kaufleute – Variabler Beitrag

P10 / PXX

Rentenbeitrag Nisf getrennte Pensionskasse

LAA

Rentenbeitrag Nisf Landwirte

3800

3812 - 3813

Wertschöpfungssteuer Irap – Saldo

Wertschöpfungssteuer Irap – 1. bzw. 2. Akontozahlung

III - Regionen

3801

Regionale Zusatzsteuer - Saldo

3844

3843

Kommunale Zusatzsteuer - Saldo

Kommunale Zusatzsteuer - Akonto

IV – lok. Abgaben

3850

Handelskammergebühr

3912 - 3930

IMU / GIS

GE01 – GE51

Rentenbeitrag Pensionskasse Geometer (CIPAG)

V - sonstige Versicherungs- beiträge



Lohnabrechnung:

Kodexe (*)

 

Beschreibung

Abschnitt

1001

Steuern

Einkommenssteuer/Lohnsteuern IRPEF

I - Staatskasse

 

1701

Neue Steuerreduzierung „trattamento integrativo“

Bei diesem Kodex handelt es sich im Normalfall um ein Guthaben, da der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer den Betrag über den Lohnstreifen ausbezahlt, sich diesen dann allerdings im F24 wieder in Abzug bringen kann.

1712/1713

Steuer auf die Aufwertung der Abfertigung

Vorauszahlung (1712) mit 16.12 und Saldozahlung (1713) mit 16.02 jeden Jahres

6781

Guthaben Lohnsteuer

DM10

Beiträge NISF

NISF-Beiträge Arbeitnehmer

Summe der Beiträge zu Lasten des Arbeitnehmers und Arbeitgebers

II – INPS/NISF

 

DMRA

Nachzahlung von NISF-Beiträgen

DMRP

Verrechnung von zu viel bezahlten NISF-Beiträge

C10

NISF-Beiträge für Verwalter Normalbeitrag

CXX

NISF-Beiträge für Verwalter verminderter Beitrag

MET1

Sanitäts-fonds

bilaterale Körper-schaften

Sanitätsfonds „Metasalute“

für Arbeitnehmer mit Kollektivvertrag Metallindustrie

EST1

Sanitätsfonds „Fondo EST“

für Arbeitnehmer mit Kollektivvertrag Handel und Dienstleistungen

QUAS

Sanitätsfonds „Quas“

für Arbeitnehmer im Kollektivvertrag Handel und Dienstleistungen mit Einstufung „Quadro“

ASSP

Sanitätsfonds „CadiProf

für Arbeitnehmer mit Kollektivvertrag Freiberufe

EBNA

Bilaterale Körperschaft Handwerk

für Arbeitnehmer im Handwerk in der Provinz Bozen

3802

 

regionale Zusatzsteuer

in der Spalte links ist das Kürzel der jeweiligen Region angegeben

III - Regionen

3847/3848

 

Gemeindezusatzsteuer

in der Spalte links ist das Kürzel der jeweiligen Gemeinde angegeben

IV – lok. Abgaben

P

 

Versicherungsprämie Unfallamt/INAIL

im Zuge der jährlichen Einzahlung mit 16.02. bzw. bei Eröffnung einer neuen Risikoklasse

V - sonstige Versicherungs- beiträge

COLL

 

Pensionsfonds Laborfonds und Raiffeisenfonds

die Abrechnung dieser Fonds erfolgt quartalsmäßig

 



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