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UniLav

27.05.2021

Das UniLav oder auch Unificato Lav ist eine sogenannte Einheitsmeldung, welche uneingeschränkt für die Arbeitgeber des privaten sowie des öffentlichen Sektors verpflichtend ist, wodurch die nötige Meldepflicht des Arbeitnehmers erfüllt wird. Durch das UniLav wird die Mitteilungspflicht gegenüber dem Unfallamt, INPS/NISF sowie den anderen Behörden erfüllt.

Die Einheitsmeldung wird über das Online Portal „ProNotel2“, welches vom „Amt für Arbeitsmarktbeobachtung“ zur Verfügung gestellt wird, eingereicht. Hierbei unterscheidet man grundsätzlich zwischen 4 verschiedenen Einheitsmeldungen:

  • der Anmeldung
  • der Abmeldung (Entlassung, Kündigung, einvernehmliche Auflösung,…)
  • der Verlängerung
  • der Umwandlung (Versetzung der Arbeitnehmer, Änderung der Voll- in Teilzeit und umgekehrt,…)
  • Des Weiteren gelten für jede der 4 Meldungsarten unterschiedliche Einreichungsfristen. Falls diese nicht termingerecht eingehalten werden, sind je verspäteter Meldung rund 110 € an Strafe zu entrichten.

Terminevorgaben:

  • Die Anmeldung muss spätestens 1 Tag vor Aufnahme der Arbeitstätigkeit eingereicht werden.
  • Die Abmeldung kann spätestens am 5. Tag nach dem letzten Arbeitstag eingereicht werden. (z.B. am 01.08. ist der letzte Arbeitstag, somit kann das UniLav spätestens am 06.08. übermittelt werden) für die Verlängerung sowie für die Umwandlung gilt wie auch bei der Abmeldung die Frist von 5 Kalendertagen.
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