Das NISF / INPS (Nationales Institut für soziale Fürsorge/Istituto nazionale previdenza sociale, www.inps.it) ist das verpflichtende staatliche Sozialfürsorgeinstitut für abhängig beschäftigte Arbeitnehmer in der Privatwirtschaft. Die Einschreibung sowie die Austragung der einzelnen Arbeitnehmer erfolgt durch die Versendung der elektronischen Aufnahmemeldung „UniLav“ im Zuge der Anmeldung beim Unternehmen.
Die Beitragslast von ca. 10 % zu Lasten des Arbeitnehmers und ca. 30 % zu Lasten des Unternehmens ist abhängig von der Einstufung des Unternehmens (z.B. Sektor Handwerk/Industrie oder Handel) und von der Einstufung des Arbeitnehmers. Die Beiträge werden auf die effektive Bruttoentlohnung berechnet und monatlich am 16. des auf die Abrechnung folgenden Monats mittels Vordruck F24 einbezahlt (Kodexe DM10, C10 und CXX). Gleichzeitig muss monatlich eine detailierte Aufstellung aller Arbeitnehmer und deren einbezahlten Beiträge an das Insitut übermittelt werden. Dies erfolgt durch die Meldung UniEmens.
Die einbezahlten Beiträge werden durch das NISF / INPS verwaltet und für die Rentenauszahlungen an Arbeitnehmer aber auch zur Zahlung von Krankheiten, Mutterschaften, Lohnausgleich, Familiengelder, Arbeitslosengelder usw. verwendet.
Für Arbeitnehmer mit erster Beschäftigung (erster Pflichtversicherung) ab 1996 gilt zudem eine Obergrenze von ca. 110.000 € (der Betrag wird jährlich angepasst), ab welcher keine Beiträge mehr geschuldet sind.
Wenn Sie Fragen zum NISF / INPS in Italien haben, wenden Sie sich bitte direkt an dieses (italienisches Festnetz: 803164, vom Mobiltelefon: 06164164, aus Deutschland: 08001821138).