loader

NISF Nationales Institut für soziale Fürsorge (Italien: INPS Istituto nazionale previdenza sociale)

06.07.2023

Das NISF / INPS (Nationales Institut für soziale Fürsorge/Istituto nazionale previdenza sociale, www.inps.it) ist das verpflichtende staatliche Sozialfürsorgeinstitut für abhängig beschäftigte Arbeitnehmer in der Privatwirtschaft. Die Einschreibung sowie die Austragung der einzelnen Arbeitnehmer erfolgt durch die Versendung der elektronischen Aufnahmemeldung „UniLav“ im Zuge der Anmeldung beim Unternehmen.

Die Beitragslast von ca. 10 % zu Lasten des Arbeitnehmers und ca. 30 % zu Lasten des Unternehmens ist abhängig von der Einstufung des Unternehmens (z.B. Sektor Handwerk/Industrie oder Handel) und von der Einstufung des Arbeitnehmers. Die Beiträge werden auf die effektive Bruttoentlohnung berechnet und monatlich am 16. des auf die Abrechnung folgenden Monats mittels Vordruck F24 einbezahlt (Kodexe DM10, C10 und CXX). Gleichzeitig muss monatlich eine detailierte Aufstellung aller Arbeitnehmer und deren einbezahlten Beiträge an das Insitut übermittelt werden. Dies erfolgt durch die Meldung UniEmens.

Die einbezahlten Beiträge werden durch das NISF / INPS verwaltet und für die Rentenauszahlungen an Arbeitnehmer aber auch zur Zahlung von Krankheiten, Mutterschaften, Lohnausgleich, Familiengelder, Arbeitslosengelder usw. verwendet.

Für Arbeitnehmer mit erster Beschäftigung (erster Pflichtversicherung) ab 1996 gilt zudem eine Obergrenze von ca. 110.000 € (der Betrag wird jährlich angepasst), ab welcher keine Beiträge mehr geschuldet sind.

Wenn Sie Fragen zum NISF / INPS in Italien haben, wenden Sie sich bitte direkt an dieses (italienisches Festnetz: 803164, vom Mobiltelefon: 06164164, aus Deutschland: 08001821138).


Unsere Leistungen

Kontaktieren Sie uns!
*= Pflichtfelder
Anfrage wird versendet...
News & Rundschreiben
16.12.2024
Lohnausgleich im Bau
Da die witterungsbedingten Lohnausgleiche im Bau mittlerweile sehr genau kontrolliert werden, müssen die ...
weiterlesen
16.12.2024
Kompetenzmäßige Zuordnung der Dezemberlöhne
Damit die Lohnaufwendungen noch dem Jahr 2024 zugeordnet werden können, müssen die Dezemberlöhne an die ...
weiterlesen
16.12.2024
F24 – erhöhte Schuld aufgrund 13. Monatslohn
Im Dezember wird zusätzlich zur Abrechnung des laufenden Monats der 13. Monatslohn ausbezahlt. Genauere Infos ...
weiterlesen
16.12.2024
Terminplan Arbeitsrechtsberatung & Lohnabrechnung – 1. Halbjahr 2025
Datum Beschreibung Januar 10.01.2025 Hausangestellte elektronische Übermittlung der Quartalsaufstellung 4. ...
weiterlesen
Rienzfeldstraße 30
39031 Bruneck - Südtirol
Jetzt unverbindlich anfragen