Mehrwertsteuer (ital.: IVA, imposta sul valore aggiunto)

05.04.2023

Die Mehrwertsteuer ist eine indirekte Steuer, welche auf den Verkaufspreis von Produkten oder Dienstleistungen aufgeschlagen wird. Der Endverbraucher zahlt bei fast jedem Kauf die MwSt., oft ohne es zu bemerken, an den Verkäufer. Die Steuer ist bereits im Preis enthalten. Unternehmen bezahlen bzw. kassieren in der Regel die Rechnungen inklusive Mehrwertsteuer, verrechnen sich diese aber gegenseitig. Somit erweist sich die MwSt. bei Unternehmen als erfolgsneutraler Posten.

Abhängig von der Höhe des Umsatzes wird die Mehrwertsteuer monatlich, quartalsweise oder jährlich berechnet und die Differenz zwischen der berechneten und zu zahlenden Mehrwertsteuer bestimmt. Das ergibt eine MwSt.-Schuld oder ein MwSt.-Guthaben. Bei einer MwSt.-Schuld muss diese mit dem Vordruck F24 an das Finanzamt gezahlt werden. Ein MwSt.-Guthaben kann für den nächsten Abrechnungszeitraum vorgetragen werden, mit anderen Steuern verrechnet oder im Ausnahmefall zurückerstattet werden.

Der ordentliche MwSt.-Satz in Italien liegt aktuell bei 22%. Der reduzierte MwSt.-Satz von 10% wird in Italien bei bestimmten Nahrungsmitteln, Arzneimittel, Theaterkarten und Tickets für Veranstaltungen, die Personenbeförderung sowie Rechnungen in Hotels und Restaurants angewandt. Für Grundnahrungsmittel und landwirtschaftliche Güter wird in Italien lediglich ein MwSt. Satz von 4% oder ausnahmsweise 5% erhoben.

Jedoch müssen nicht alle im Rahmen des Geschäftsbetriebs erbrachten Leistungen fakturiert werden. Ein einfaches Beispiel dafür ist, dass der Arbeitnehmer keine Rechnung an seinen Arbeitgeber ausstellen muss, um seinen Lohn zu erhalten. Die Leistung unterliegt nicht der MwSt. Grund dafür ist, dass die MwSt. nur auf Übertragungen von Gütern und Leistungen, die im Rahmen eines Unternehmens oder einer freiberuflichen Tätigkeit im Staatsgebiet durchgeführt werden, angewendet (Art. 1, DPR 633/1972).

Zusammenfassend müssen drei Voraussetzungen erfüllt sein: subjektive (der Verkäufer betreibt regelmäßig ein Unternehmen), objektive (es findet eine Übertragung von Gütern oder einer Dienstleistung statt) und territoriale (die Übertragung erfolgt in Italien).

Selbst wenn alle drei Voraussetzungen gegeben sind es, muss die MwSt. nicht immer berechnet werden, da es mwst.-freie, steuerbefreite oder ausgeschlossene Tätigkeiten gibt.

Es ist wichtig zu beachten, dass Unternehmen in Italien verpflichtet sind, eine ordnungsgemäße Buchhaltung zu führen und die MwSt.-Vorschriften einzuhalten. Verstöße gegen die MwSt.-Gesetzgebung können abhängig von deren Schweregrad zu empfindlichen Strafen und hohen Geldbußen führen.

Die Verwaltungsstrafe in Italien für einen die nicht entrichteten periodischen Zahlungen (omesso o insufficiente versamento), die Akontozahlung oder den jährlichen Saldozahlungen beträgt 30% des nicht eingezahlten Betrages.

Die Abgabe einer untreuen Erklärung (dichiarazione infedele) kann zu Strafen in Höhe von 90% bis 180% der eigentlich höheren Steuer bzw. des zu viel genutzten Guthabens führen. Solche Fehler können zum Beispiel aufgrund ungerechtfertigter Steuerrückerstattungen, fehlender Deklaration von bisher nicht dokumentierten und/oder nicht registrierten steuerpflichtigen Vorgängen entstehen.

Wird die Erklärung nicht fristgerecht abgeben (omessa dichiarazione), kann es zu Strafen von 120% bis 240% der geschuldeten Steuer kommen. Wenn die verspätete Steuererklärung jedoch innerhalb des Fristlimits für die nächste MwSt.-Jahreserklärung eingereicht wird und in der Zwischenzeit und keine Finanzkontrolle begonnen hat, beträgt die Strafe zwischen 60% und 120% der geschuldeten Steuer.

Zusammenfassend kann gesagt werden, dass die MwSt. in Italien für das Steuersystem eine der relevantesten Einnahmequelle darstellt und Unternehmer und Freiberufler dementsprechend sorgsam mit den Verpflichtungen umgehen müssen. Eine gründliche Kenntnis der MwSt.-Regelungen und -Vorschriften ist daher Rahmen der unternehmerischen oder einer freiberuflichen Tätigkeit in Italien von größter Bedeutung.



Hier finden Sie weitere Informationen:
- MwSt./Ust.-Registrierung in Italien



Unsere Dienstleistungen


Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches, kostenloses Erstgespräch oder schreiben Sie uns eine E-Mail mit Ihrem Anliegen und Ihren Kontaktdaten. Wir werden Sie so bald als möglich zurückrufen. Tel. +39 0474 572900  oder info@graber-partner.com.

News & Rundschreiben
13.11.2024
Verrechnung Vordruck 730
Mit dem Lohnstreifen des Monats November wird die 2. Vorauszahlung laut dem Vordruck 730 (Steuererklärung des ...
weiterlesen
13.11.2024
100 € Bonus Dezember – Anträge Arbeitnehmer anfordern
Wie bereits im Rundschreiben von Oktober mitgeteilt, wurde mit sogenanntem „Omnibus-Dekret“ ein Bonus von 100 ...
weiterlesen
13.11.2024
Steuer auf die Abfertigungsaufwertung
Die Einzahlung der Steuer auf die jährliche Abfertigungsaufwertung in Höhe von 17 % muss auch heuer wieder in ...
weiterlesen
14.10.2024
Mitarbeitende Familienmitglieder
Familienmitglieder, welche gelegentlich im Betrieb (Einzelunternehmen, Familienunternehmen) mitarbeiten, sind ...
weiterlesen
Rienzfeldstraße 30
39031 Bruneck - Südtirol