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IRPEF (Imposta sul reddito delle persone fisiche) - Einkommensteuer in Italien

19.11.2024

Bei der IRPEF handelt es sich um die italienische Steuer auf das Einkommen von natürlichen Personen, welche entweder in Italien ansässig sind und/oder in Italien ein Einkommen erwirtschaften. Natürliche Personen, welche ihren Wohnsitz in Italien haben, müssen sämtliche Einkünfte der IRPEF unterwerfen, während natürliche Personen ohne Wohnsitz in Italien nur das in Italien erwirtschaftete Einkommen zu versteuern haben. Die Einkommensteuer IRPEF ist auf Einkünfte aus Grund und Boden, unselbständiger und selbständiger Arbeit, unternehmerischer Tätigkeit sowie auf jenes aus Finanz-/Kapital und sonstigen Einkünften zu berechnen. Die IRPEF wird daher oftmals (fälschlicherweise) auch mit der Lohnsteuer in Italien gleichgesetzt, obwohl die Lohnsteuer nur ein Teilbereich ist. Die gesetzlichen Bestimmungen sehen eine Reihe von Abzügen und Steuerabsetzbeträgen vor, welche die Steuerbemessungsgrundlage bzw. die Nettosteuer vermindern.

Die IRPEF ist eine progressive Steuer, wobei bis 2022 folgende Steuersätze galten: bis 15.000 Euro: 23%, von 15.001-28.000 Euro: 27%, von 28.001-55.000 Euro: 38%, von 55.001-75.000 Euro: 41% und über 75.000 Euro: 43%.

Ab 01.01.2022 wurden die IRPEF-Steuersätze in Italien von fünf auf vier reduziert, wobei die Sätze für die Einkommen wie folgt gesenkt wurden:

  • bis 15.000 €: 23% (wie bisher)
  • zwischen 15.000 - 28.000 €: 25% (statt 27%)
  • zwischen 28.000 - 50.000 €: 35% (statt 38% bis 55.000 €)
  • ab 50.000€: 43% (statt 41 % zwischen 55.000 - 75.000 €, ab 75.000 € 43%)

Ab 01.01.2024 gelten folgende IRPEF-Steuersätze in Italien: bis 28.000€: 23%, von 28.001 - 50.000 €: 35%, über 50.001 €: 43%

Das heißt zusammengefasst, dass ab 01.01.2024 die IRPEF-Steuersätze in Italien auf drei reduziert wurden, wobei die Sätze für die Einkommen wie folgt geändert wurden:

  • bis 28.000 €: 23%
  • zwischen 28.001 - 50.000 €: 35%
  • ab 50.001€: 43%

Tabelle Übersicht der Einkommens-Steuersätze ab 2024 in Italien:

Einkommen

Steuersatz IRPEF Italien 2024

< 28.000 €

23 %

28.001 - 50.000 €

35 %

> 50.001 €

43%

Zudem gibt es eine No-Tax-Area in Italien für Einkommen von Arbeitnehmern bis 8.145 € und Rentner bis 8.500 € (Stand 2024, Werte gelten auf Jahresbasis). Darüber hinaus wurden die Steuerabzüge für unselbständige Arbeit leicht erhöht. 

Die Vorteile für Einkommen zwischen 15.000 und 28.000 € liegen durch die Reform von 2024 zwischen 20 und 260 €. Für alle Bürger mit einem Einkommen von mehr als 28.000 € ergibt sich ein Vorteil von konstant 260 Euro, wobei für Einkommen über 50.000 € die Ausgaben, für welche ein Steuerabzug von 19 % geltend gemacht werden kann, wiederum um 260 € reduziert werden. Ausgenommen davon bleiben medizinische Ausgaben.

Berechnet wird die IRPEF mit der Einkommensteuererklärung "redditi", 730 oder RED (für Rentner). Die Begleichung einer Steuerschuld erfolgt bei Anwendung der Erklärung "redditi" (welches vorwiegend für Unternehmen vorgesehen ist) normalerweise Juni des Folgejahres. Ebenfalls mit Juni ist die I. Akontozahlung zu leisten; die II. Akontozahlung erfolgt mit 30. November. Die Zahlung erfolgt über den Steuervordruck F24. Sollte sich aus der Einkommensteuererklärung ein IRPEF-Guthaben ergeben, so ist dieses ebenfalls über F24 mit anderen Steuern zu verrechnen.

Bei Anwendung der Erklärung 730 (für Arbeitnehmer) erfolgt die Verrechnung des Steuer-Guthabens bzw. der Steuerschuld normalerweise auf dem Lohnstreifen der Monate Juli-September (je nach Datum der Abgabe der Erklärung).


Geplante IRPEF-Steuersätze und Einkommensstufen für 2025

Der aktuelle Reformvorschlag für 2025 sieht vor, die Einkommensstufen und Steuersätze anzupassen, um insbesondere die Steuerlast für niedrige und mittlere Einkommen zu senken. Die derzeit diskutierten und noch nicht definitiven Anpassungen umfassen:

  • Einkommen bis zu 12.000 €: 0 % (No-Tax-Bereich, also steuerfrei)
  • Einkommen bis zu 28.000 €: 23 % (unverändert)
  • Einkommen zwischen 28.001 € und 60.000 €: 35 % (in Diskussion waren auch 33%, dies ist jedoch eher unwahrscheinlich)
  • Einkommen über 60.000 €: 43 % (unverändert) 

Diese Anpassung würde eine direkte Entlastung für Steuerpflichtige mit mittleren Einkommen bedeuten, während Einkommen bis 12.000 € komplett steuerfrei wären. Für höhere Einkommen über 60.000 € bleiben die Steuersätze unverändert.

Weitere geplante Steuervergünstigungen und Abzüge für 2025
Neben den geänderten Steuersätzen und Einkommensgrenzen plant die Regierung zusätzliche Steuervergünstigungen und Abzüge, die bestimmte Einkommensgruppen begünstigen sollen. Zu den wichtigsten Neuerungen zählen:

  1. Erweiterung des No-Tax-Bereichs:
    Ein Steuerfreibetrag (No-Tax-Bereich) für Einkommen bis zu 12.000 € könnte eingeführt werden, was eine Steuerbefreiung für diese Einkommensgruppe bedeuten würde.

  2. Zusätzliche Abzüge für Einkommen von 20.000 € bis 40.000 €:
    Ein weiterer Abzug von bis zu 1.000 € ist für Einkommen bis zu 32.000 € vorgesehen, wobei der Abzug ab diesem Betrag bis 40.000 € reduziert wird.

  3. Begrenzung bestimmter Abzüge für höhere Einkommen:
    Steuerpflichtige mit einem Gesamteinkommen über 75.000 € könnten eingeschränkte Abzüge für spezifische Ausgaben wie Gesundheits- und Bildungskosten haben.

  4. Erweiterung des Kinderabzugs:
    Steuerabzüge für unterhaltsberechtigte Kinder bleiben bestehen, jedoch nur für Kinder unter 30 Jahren (Ausnahme: Kinder mit Behinderung, die auch nach dem 30. Lebensjahr abzugsfähig bleiben).

Stand Informationen für Irpef 2025: November 2024


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