Als Bargeldgrenze bezeichnet man in Italien den Höchstbetrag für Barzahlungen bei Einkäufen jeglicher Art.
Die Bargeldgrenze beträgt in Italien seit 2023 4.999,99 € (Festlegung erfolgte durch das Gesetz "Aiuti-quater" von Ende 2022). Die Bargeldgrenze war in den letzten Jahren fortwährend gesenkt worden und betrug in Italien bis Ende 2022 1.999,99 €.
Seit 2023 müssen demnach
Zahlungen ab 5.000 € zwangsläufig über nachverfolgbare Zahlungsmittel (Banküberweisung, Scheck, Kreditkarte) beglichen werden.
Ausländische Touristen bleiben von der Regelung ausgenommen und können Einkäufe bis zu 15.000 € auch in bar bezahlen.
Zahlungen dürfen dabei nicht "künstlich" aufgesplittet werden (sprich mehrere Zahlungen über z. B. 4.000 € innerhalb mehrere Tage), diese gelten ebenso als Überschreitung. Die Sanktionen belaufen sich auf 3.000 - 50.000 €, bei Beträgen über 250.000 € wird die Strafe verfünffacht.
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