Leistungsübersicht bei Entsendung nach Italien
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Wer?
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Leistung/Tätigkeit
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Beschreibung
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Selbst
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Entsendevertrag/ Werkliefervertrag/Liefervertrag
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Diese Verträge bilden die rechtliche Grundlage und beinhalten Regelungen für die Tätigkeit in Italien.
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Selbst
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Bescheinigung A1
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Der Arbeitnehmer bleibt im Falle einer Entsendung im Heimatland des Unternehmens sozialversichert, d. h. die Bescheinigung A1 muss dort beantragt werden.
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Selbst
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Individuelle Meldungen im Heimatland
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Sofern Meldungen vorgesehen sind, müssen diese durch das Unternehmen selbst abgefasst werden.
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Selbst
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Aufenthaltsgenehmigung bei Nicht-EU-Bürgern
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Für Arbeitnehmer aus Nicht-EU-Staaten muss in gewissen Fällen ein Visum beantragt werden (Details erhalten Sie bei Auftragserteilung).
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Graber & Partner
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Registrierung beim italienischen Arbeits- und Sozialministerium (Details siehe nächste Seite)
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Der Registrierungs- und Meldeprozess beim italienischen Arbeits- und Sozialministerium (ital.: Ministero del Lavoro e delle Politiche Sociali) ist sehr komplex und das Portal teilweise nur auf Italienisch und englisch verfügbar, daher sollte die Registrierung durch unsere Kanzlei erfolgen.
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Graber & Partner
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Meldung der einzelnen Arbeitnehmer beim italienischen Arbeits- und Sozialministerium inkl. Angabe der Bezugsperson in Italien
In der Meldung sind folgende Daten anzugeben:
• Stammdaten des Entsenders
• Stammdaten des zu Entsendenden
• Stammdaten des annehmenden Unternehmens
• Bezugsperson mit Domizil in Italien und Vertretungsbefugnis gegenüber Behörden
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Wir können für Sie die Registrierung und Meldungen vornehmen, auch hier gilt wiederum, dass die Eingabe der Daten kompliziert ist und das Portal teilweise nur auf Italienisch und englisch verfügbar ist.
Durch unseren Zugriff auf die Daten der italienischen Handelskammer können wir die Stammdaten des annehmenden Unternehmens für Sie beschaffen.
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Graber & Partner
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Bezugsperson mit Domizil in Italien und Vertretungsbefugnis gegenüber Behörden; muss Entgegennahme/Versendung von Dokumenten gewährleisten.
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Wir können als Bezugsperson dienen und organisieren für Sie die eventuell notwendige Entgegennahme bzw. Versendung von Dokumenten von/an Behörden, sofern auch die Registrierung/Meldung über uns erfolgt.
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Graber & Partner
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Punkteführerschein am Bau
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nur notwendig, wenn sich die Mitarbeiter auf Baustellen aufhalten, siehe https://www.graber-partner.com/de/lexikon/229-punktefuehrerschein-am-bau.html
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Selbst
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Übersetzung der mitzuführenden Dokumente
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Gerne können wir Ihnen Übersetzungsbüros nennen, mit welchen wir bereits zusammengearbeitet haben.
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Selbst
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Mitführen der vorgeschriebenen Dokumente
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Die Dokumente müssen bei einer eventuellen Kontrolle vorgelegt werden (Liste erhalten Sie bei Auftragserteilung).
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Graber & Partner
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Einhaltung der in Italien geltenden Bestimmungen bzgl. Arbeitssicherheit, Arbeitszeit, Urlaub, Ruhetage, Jugendschutz usw.
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Sollten Sie Informationen bezüglich geltender Arbeitszeit- und Urlaubsregelungen benötigen, können wir Sie dabei unterstützen, sofern auch die Registrierung/Meldung über uns abgewickelt wird.
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Graber & Partner
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Integration der Entlohnung (Mindestlohn, Überstundenaufschlag, Abfertigung) zur Vermeidung von Sozialdumping
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Wir können für Sie eine Gegenüberstellung der Gehaltssituation beider Länder erstellen, sofern auch die Registrierung/Meldung über uns abgewickelt wird.
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Selbst
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Prüfen der Lohnsteuerpflicht in Italien
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Unter gewissen Umständen (für Entsendungen aus Deutschland und Österreich z.B. bei Überschreitung von 183 Tagen) muss die Lohnsteuer in Italien entrichtet werden. Bei Bedarf können Sie uns bzgl. Abwicklung kontaktieren.
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Selbst
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Aufbewahrung der Unterlagen
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Alle Unterlagen müssen für mindestens 2 Jahre ab Ende der Entsendung aufbewahrt werden.
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