Wer in Italien für eine deutsche Firma arbeiten möchte, muss darauf achten, dass das Unternehmen als Arbeitgeber in Italien registriert ist.
Häufig werden in Italien lebende Personen direkt von deutschen Firmen/Unternehmen angeworben, damit sich diese um die Bearbeitung und Expansion des italienischen Marktes kümmern. Immer beliebter ist auch die Arbeit im Home Office für eine deutsche Firma bzw. einen deutschen Arbeitgeber. Wer in Italien für ein deutsches (oder auch österreichisches Unternehmen), sprich für einen "ausländischen" Arbeitgeber arbeiten möchte, muss abklären, ob das "ausländische" Unternehmen ordnungsgemäß in Italien gemeldet ist. Ist dies erfolgt (z.B. durch eine Registrierung als Arbeitgeber oder durch Gründung einer italienischen GmbH), muss auf jeden Fall ein italienischer Arbeitsvertrag erstellt werden und die Lohnabrechnung muss nach italienischen Gesetzen erfolgen.
Wer in Italien für seinen ausländischen Arbeitgeber, sprich eine deutsche oder österreichische Firma, lediglich Büroarbeiten im Home-Office erbringt, hat neben der oben beschriebenen Registrierung wenig zu beachten. Das Home-Office wird als Arbeitssitz gemeldet (d. h. dort ist dieser auch versichert) und der Mitarbeiter hat sich genauso wie jeder andere Beschäftigte an die Vorgaben des Arbeitgebers zu halten. Der Unterschied liegt lediglich darin, dass der Arbeitnehmer seine Tätigkeit ganz oder teilweise von zu Hause aus erledigt. Die notwendigen Mittel, um der Tätigkeit nachkommen zu können (z. B. Computer, Drucker, Handy, Büromaterial) stellt im Normalfall der Arbeitgeber zur Verfügung, was aber auch anderweitig vereinbart werden kann. Im Normalfall gelten auch klar geregelte Arbeitszeiten und es ist klar, dass ein gewisses Vertrauensverhältnis zwischen beiden Parteien bestehen muss, da nicht bzw. nur schwer kontrolliert werden kann, wie viel Zeit der Arbeitnehmer effektiv am Arbeitsplatz verbringt. Es ist jedoch nicht so, dass der Home-Office-Mitarbeiter immer und jederzeit erreichbar sein muss.
Bei Service-/Außendienstmitarbeitern (z. B. Help-Desk-Mitarbeiter, Programmierer, Wartungsmitarbeiter) wird im Normalfall auch der Wohnsitz des Arbeitnehmers als Arbeitssitz gemeldet, da der deutsche Arbeitgeber meist keine feste Niederlassung in Italien hat und diese auch nicht nötig ist. Nachdem diese hin und wieder zu Kunden/Lieferanten fahren müssen, wird häufig ein Firmenfahrzeug zur Verfügung gestellt oder der Arbeitnehmer benützt seinen Privat-PKW und stellt die Kosten anteilsmäßig dem Arbeitgeber in Rechnung. Die Regelungen und Gesetze bzgl. PKWs sind in Italien sehr komplex und ständigen Änderungen unterworfen, daher ist dies gegebenenfalls mit dem Berater/Lohnabrechner genau zu prüfen.
Eine Besonderheit stellen Verkaufsberater und -mitarbeiter dar. Diese kümmern sich meist um die Verkäufe und Expansion in Italien und werden meist auch vertraglich wesentlich bessergestellt. Wer eine dauerhafte Schlüsselrolle beim Verkauf spielt, auch wenn der effektive Vertragsabschluss über das Mutterhaus erfolgt, begründet laut OECD-Musterabkommen eine sogenannte “Vertreter-Betriebsstätte”. In diesem Fall muss sich das Unternehmen als eigenständiges Unternehmen in Italien registrieren lassen (dieses wird dann meist „XY Italia GmbH/Srl“ benannt). Als Mitarbeiter wird man dann bei dieser italienischen Gesellschaft gemeldet.