loader

Gründung GmbH in Italien mittels Vollmacht

30.01.2023

Ist bei der Gründung einer GmbH in Italien ein persönliches Erscheinen in Italien erforderlich?

Die persönliche Anwesenheit (z. B. des gesetzlichen Vertreters der Muttergesellschaft) ist bei Unterzeichnung des Gründungsvertrages nicht zwingend erforderlich. Es ist möglich, eine Vollmacht zur Unterzeichnung des Gründungsvertrages an eine in Italien ansässige Person, meist einen italienischen Steuerberater, auszustellen, welche die Gesellschaft im Namen beim Notar gründet.

Die Vollmacht wird zeitgleich mit dem Gründungsvertrag und der Satzung erstellt, da diese die wesentlichen Inhalte des Gründungsvertrages wiedergeben muss. Bei einem Notar im Heimatland wird, im Normalfall vom gesetzlichen Vertreter der Muttergesellschaft, die Vollmacht gegengezeichnet. Der Notar im Heimatland beglaubigt dabei die Unterschrift. In Nicht-EU-Ländern - z. B. der Schweiz - ist auch die Anbringung einer Apostille notwendig.

Die Vollmacht für die Gründung der italienischen GmbH wird anschließend im Original dem Steuerberater in Italien Italien zugestellt, um diese dem Gründungsvertrag als Anlage beizulegen. Die bevollmächtigte Person in Italien (im Normalfall wiederum der Steuerberater in Italien) gründet dann die italienische Gesellschaft beim Notar im Namen des Vollmachtgebers.

Weitere Informationen:
- Unsere Leistungen zur Gründung einer Gesellschaft/GmbH in Italien
- Hintergründe zur GmbH in Italien


Beispiel einer Vollmacht zur Gründung einer GmbH in Italien
Vollmacht
Kontaktieren Sie uns!
*= Pflichtfelder
Anfrage wird versendet...
News & Rundschreiben
14.04.2025
Eigenerklärung Fringe Benefit
Wie bereits in unserem Rundschreiben vom Januar mitgeteilt, wurden für das Jahr 2025 die steuerfreien Grenzen ...
weiterlesen
14.04.2025
Ratenzahlung Unfallamt
Jene Unternehmen, welche in Bezug auf die Beiträge an das Unfallamt/Inail für die Ratenzahlung optiert haben, ...
weiterlesen
14.04.2025
Handel und Dienstleistungen – Erhöhung Beiträge Sanitätsfonds
Ab April erhöhen sich die Beiträge an die Sanitätsfonds (Fondo Est bzw. Mutual Help) für Unternehmen, die den ...
weiterlesen
13.03.2025
Meldung „Beschwerliche Arbeiten/Nachtarbeit“
Seit 2011 besteht die Pflicht, dem Arbeitsinspektorat innerhalb März jene Arbeitnehmer mitzuteilen, welche ...
weiterlesen
Rienzfeldstraße 30
39031 Bruneck - Südtirol
Jetzt unverbindlich anfragen