Von der Meldepflicht betroffen sind Unternehmen mit Sitz in einem EU-Mitgliedstaat, dessen Arbeitnehmer in Italien Leistungen erbringen (Entsendung/Außendienst oder Kabotage-Transporte). Das entsendende Unternehmen muss spätestens am Tag vor Einreise eine elektronische Meldung an das Arbeits- und Sozialministerium übermitteln. Bei Außendienst bzw. Entsendung nach Italien gibt es folgende Meldepflichten: