Definition, Begriffserklärung
Beim Außendienst wird der Arbeitnehmer beauftragt, im Interesse des eigenen Unternehmens für einen begrenzten Zeitraum seine Tätigkeit an einem anderen Ort als seinem üblichen (also abweichend vom dem im Arbeitsvertrag angegebenen Arbeitsort), auszuführen. Der Außendienst kann sowohl im Inland als auch im Ausland erfolgen.
Klassische Außendienste sind daher z.B. Dienstreisen (business trip), Kundenbesuche und Serviceeinsätzen (z. B. Montagearbeiten usw.).
Der Arbeitnehmer bleibt während der Zeit des Außendienstes bei seinem Arbeitgeber versichert und gemeldet, die italienische Gesetzgebung wird beibehalten. Für die Dauer des Außendienstes gibt es verschiedene Formen der Entlohnung bzw. Spesenrückvergütung, siehe eigenen Punkt.
Unterschied zwischen Außendienst, Entsendung und Ortskraft
Der Unterschied zur Entsendung besteht darin, dass der Arbeitnehmer im Falle des Außendienstes die Tätigkeit unter Anweisung und im Auftrag seines Unternehmens durchführt. Bei einer Entsendung hingegen wird der Mitarbeiter in das Unternehmen bzw. die Organisationsstruktur des annehmenden Unternehmens integriert und muss sich an dessen Anweisungen halten.
Bei Außendiensten ins Ausland wird (eigentlich fälschlicherweise) immer der Begriff der „Entsendung“ verwendet, auch wenn es sich laut Definition eigentlich um einen Außendienst handelt! Dementsprechend gelten bei Außendiensten ins Ausland die Entsenderichtlinien sowohl in Bezug auf die Notwendigkeit der A1-Bestätigung, in Bezug auf eventuell notwendige Meldungen im annehmenden Staat als auch in Bezug auf die 183 Tage-Regelung. Hier finden Sie mehr Details zur Entsendung nach Italien.
Lebt ein Mitarbeiter hingeben bereits in dem Staat, in welchen er entsandt werden möchte (Entsendestaat), handelt es sich nicht um eine Entsendung, sondern um eine Ortskraft. In diesem Fall muss diese Person über eine italienische Arbeitgeber-Registrierung bzw. eine italienische GmbH angemeldet und versichert werden, mehr Details dazu unter Registrierung als Arbeitgeber in Italien bzw. Gründung GmbH in Italien.
Spesenrückvergütung, Entlohnung Außendienst
Für die Zeit im Außendienst wird dem Arbeitnehmer eine sogenannte Außendienstzulage (Trasferta) bezahlt. Die Außendienstzulage ist im festgesetzten Ausmaß steuer- und abgabenfrei, wenn es sich um Vergütungen für Kosten handelt, welche außerhalb des Gemeindegebietes anfallen.
In Bezug auf die Spesenrückvergütung bzw. steuerfreie Spesenpauschalen siehe Punkt "Spesenrückvergütung".
"Spesenrückvergütung".