Frage: Was ist der Unterschied zwischen Kündigungs- und Entlassungsfrist und wozu dienen sie?
Antwort: Die
Kündigungsfrist muss durch den Arbeitnehmer eingehalten werden, wenn er durch seinen eigenen Willen das Arbeitsverhältnis beendet (Kündigung). Durch die Einhaltung der Kündigungsfrist soll das Unternehmen die Möglichkeit erhalten, sich auf die Vertragsbeendigung vorzubereiten, die Arbeiten und Tätigkeiten des Arbeitnehmers neu zu organisieren bzw. einen neuen Mitarbeiter zu suchen und einzustellen. Aus diesen Gründen ist es dem Arbeitnehmer auch untersagt, während der Kündigungsfrist Urlaub zu genießen, es sei denn, es wird vom Arbeitgeber genehmigt.
Die
Entlassungsfrist hingegen ist jener Zeitraum, den der Arbeitnehmer im Falle einer Beendigung durch den Willen des Unternehmens (Entlassung) noch im Unternehmen arbeiten kann. Die Entlassungsfrist dient dazu, dass sich der Arbeitnehmer auf die Vertragsbeendigung vorbereiten und sich ein anderes Arbeitsverhältnis suchen kann.
Frage: Wovon hängt die Dauer der Kündigungsfrist/Entlassungsfrist ab?
Antwort: Die Dauer der Fristen ist im angewandten Kollektivvertrag geregelt. Grundsätzlich gilt: je besser die Einstufung des Arbeitnehmers (Kategorie) und je höher das Dienstalter, umso länger ist die Dauer der Kündigungsfrist/Entlassungsfrist. Des Weiteren kann die Dauer der Fristen zwischen Angestellten und Arbeitern oder auch zwischen unbefristeten und befristeten Arbeitsverhältnissen variieren.
Achtung, die Dauer der Kündigungsfrist bei Kündigung durch den Arbeitnehmer ist meist geringer als bei Entlassung durch den Arbeitgeber. Zusätzlich gilt in manchen Kollektivverträgen (z. B. Handel und Dienstleistungen), dass die Kündigungsfrist jeweils erst ab dem 01. bzw. 16. des Monats beginnt.
Einige Beispiele zu den Kündigungsfristen
Frage: Durch welche Ereignisse wird die Kündigungsfrist unterbrochen?
Antwort: Die Kündigungsfrist wird unter anderem im Falle von Krankheit oder Unfall unterbrochen. Das Schreiben der Kündigung kann zwar während diesem Zeitraum erstellt werden, die Frist beginnt jedoch erst nach Beendigung der Abwesenheit.
Frage: Welche Konsequenzen hat die Nichteinhaltung der Kündigungs- und Entlassungsfrist?
Antwort: Bei Nichteinhaltung der Frist, man spricht in diesem Fall von fristloser Kündigung bzw. fristloser Entlassung, hat der entsprechende Gegenpart Anrecht auf Entschädigung für den entstandenen Schaden. Das heißt, z. B. bei nicht eingehaltener Kündigungsfrist durch den Arbeitnehmer hat der Arbeitgeber das Anrecht, den entsprechenden Anteil beim Lohnstreifen als Schadensersatzzahlung in Abzug zu bringen.