Der Arbeitsvertrag ist eine Vereinbarung, mit welcher sich der Arbeitnehmer verpflichtet, unter Weisung des Arbeitgebers und gegen Entlohnung seine Leistung zu erbringen. Die schriftliche Form ist gesetzlich zwar nicht vorgeschrieben, damit allerdings die im Arbeitsvertrag festgelegten Regelungen (z.B. Befristung, Probezeit, usw.) Gültigkeit erlangen, muss der Arbeitsvertrag schriftlich abgefasst und VOR ARBEITSBEGINN unterzeichnet werden.
Im Arbeitsvertrag können Regelungen der Kollektivverträge und Gesetze angepasst werden, allerdings nur, wenn dies eine Besserstellung darstellt. Auf keinen Fall dürfen Vereinbarungen des Arbeitsvertrages gegen übergeordnete Rechtsquellen (Kollektivverträge, Gesetze usw.) verstoßen.
Laut Gesetz müssen im Arbeitsvertrag unter anderem folgende Punkte angegeben und geregelt werden: