Der Arbeitsvertrag ist eine Vereinbarung, mit welcher sich der Arbeitnehmer verpflichtet, unter Weisung des Arbeitgebers und gegen Entlohnung seine Leistung zu erbringen. Die schriftliche Form ist gesetzlich zwar nicht vorgeschrieben, damit allerdings die im Arbeitsvertrag festgelegten Regelungen (z.B. Befristung, Probezeit, usw.) Gültigkeit erlangen, muss der Arbeitsvertrag schriftlich abgefasst und VOR ARBEITSBEGINN unterzeichnet werden.
Im Arbeitsvertrag können Regelungen der Kollektivverträge und Gesetze angepasst werden, allerdings nur, wenn dies eine Besserstellung darstellt. Auf keinen Fall dürfen Vereinbarungen des Arbeitsvertrages gegen übergeordnete Rechtsquellen (Kollektivverträge, Gesetze usw.) verstoßen.
Laut Gesetz müssen im Arbeitsvertrag unter anderem folgende Punkte angegeben und geregelt werden:
- Stammdaten des Arbeitgebers (Unternehmensbezeichnung, Sitz, usw.)
- Stammdaten des Arbeitnehmers
- Arbeitsort bzw. der Hinweis, dass der Arbeitnehmer an verschiedenen Orten tätig ist
- Beschreibung der auszuübenden Tätigkeit
- Kollektivvertrag
- Einstufung im Kollektivvertrag (Kategorie)
- Beginn des Arbeitsverhältnisses
- Ende des Arbeitsverhältnisses bei befristeten Verträgen
- Probezeit
- Entlohnung
Weitere Details zum Thema finden Sie unter
Anmeldung Arbeitnehmer in Italien (für internationale Unternehmen) sowie unter
Arbeitsrechtsberatung & Lohnabrechnung (für Südtiroler Unternehmen).