loader

Häufig gestellte Fragen zum Thema: Einstufung als Arbeitnehmer, Quadro bzw. Dirigente - Erklärung und Unterschiede

19.04.2023
Anbei eine Gegenüberstellung der wichtigsten Unterschiede zwischen den verschiedenen Einstufungen:

 

Arbeitnehmer

Quadro

Dirigente

Beschreibung

  • Die Einstufungen/Kategorien sind gestaffelt, je nach Tätigkeit und Aufgabenbereich.

     

  • Die einzuhaltenden Bestimmungen regelt der angewandte Kollektivvertrag
  • Als Quadro werden Personen mit operativer Führungstätigkeit eingestuft.
  • Die Kategorie Quadro ist den Kategorien der Arbeitnehmer übergeordnet, aber unter dem Dirigente (Betriebsleiter).
  • Die Bestimmungen des Quadro sind im Kollektivvertrag der Arbeitnehmer geregelt.
  • Die Einstufung als Dirigente ist die höchstmögliche Einstufung.
  • Eine Person dieser Einstufung ist für die eigenständige Führung des Unternehmens bzw. eines Unternehmensbereiches zuständig, und ist somit Stellvertreter des Unternehmers (Betriebsleiter).
  • Die Regelungen des Dirigente sind in einem eigenen Kollektivvertrag geregelt, welcher nur für gewisse Branchen vorgesehen. In den häufigsten Bereichen (Handel, Metallindustrie und Tourismus) gibt es einen besagten Vertrag.

Arbeitszeit

40 Wochenstunden, Mehrarbeit

wird mit den lt. Kollektivvertrag

vorgesehenen Aufschlägen

zusätzlich vergütet

Keine festen Arbeitszeiten,

daher auch kein Anspruch

auf Überstundenvergütung.

Keine festen Arbeitszeiten, daher auch

kein Anspruch auf

Überstundenvergütung.

Krankheit, Unfall


Vergütung Sektor Handel

Unfall: 6 Monate, wobei das Unfallamt INAIL ca. 60 %

übernimmt

Krankheit: 6 Monate, wobei das NISF ca. 50 % übernimmt

 

Vergütung Sektor Industrie

Unfall: 6 Monate, wobei das Unfallamt INAIL ca. 60 %

übernimmt


Krankheit: 6 Monate, voll zu Lasten des Unternehmens


Vergütung Sektor Handel:


Unfall: 30 Monate, wobei das Unfallamt

einen Teil übernimmt


Krankheit: 8 Monate, voll zu Lasten des

Unternehmens

 

Vergütung Sektor Industrie:


Unfall: 30 Monaten, wobei das

Unfallamt einen Teil übernimmt


Krankheit: 12 Monate, voll zu Lasten

des Unternehmens

Zusätzliche Versicherungen (zu Lasten des Unternehmens)


Eventuell vorgeschriebene

Solidaritätsfonds (z.B. Fondo

Est).

 

 

 

Summe: ca. 150 € pro Jahr


(+ eventuell Pensionsfonds ca.

500 €)


Verpflichtende

Versicherung in den

Fonds QUAS und

Quadrifor.

 

 

Summe: ca. 400 € pro

Jahr


(+ eventuell

Pensionsfonds ca. 1.000 €)


Verpflichtende Einzahlung in die

verschiedenen Fonds (z.B.

PREVINDAI, FASI, Fondo Mario Negri,

Fondo Antonio Pastore, FASDAC).


Dazu kommt eine verpflichtend

abzuschließende Unfallversicherung

mit einem externen

Versicherungsinstitut.

 

Summe: ca. 15.000 – 20.000 € pro

Jahr (+ Unfallversicherung)

ACHTUNG: BETRIEBSSTÄTTE

 


Kontaktieren Sie uns!
*= Pflichtfelder
Anfrage wird versendet...
News & Rundschreiben
16.12.2024
Lohnausgleich im Bau
Da die witterungsbedingten Lohnausgleiche im Bau mittlerweile sehr genau kontrolliert werden, müssen die ...
weiterlesen
16.12.2024
Kompetenzmäßige Zuordnung der Dezemberlöhne
Damit die Lohnaufwendungen noch dem Jahr 2024 zugeordnet werden können, müssen die Dezemberlöhne an die ...
weiterlesen
16.12.2024
F24 – erhöhte Schuld aufgrund 13. Monatslohn
Im Dezember wird zusätzlich zur Abrechnung des laufenden Monats der 13. Monatslohn ausbezahlt. Genauere Infos ...
weiterlesen
16.12.2024
Terminplan Arbeitsrechtsberatung & Lohnabrechnung – 1. Halbjahr 2025
Datum Beschreibung Januar 10.01.2025 Hausangestellte elektronische Übermittlung der Quartalsaufstellung 4. ...
weiterlesen
Rienzfeldstraße 30
39031 Bruneck - Südtirol
Jetzt unverbindlich anfragen