1-Euro-GmbH - kostet sie wirklich nur 1 Euro?

18.04.2023
Eine GmbH kaufen für 1 Euro? Klingt einfach, hier listen wir Ihnen alle Details zur 1-Euro-GmbH in Italien auf! Im Jahr 2013 wurde das italienische Gesellschaftsrecht zum bisher letzten Mal reformiert. Seither gilt grundsätzlich die Unterscheidung zwischen einer „Ordentlichen GmbH“ und einer „Vereinfachte GmbH“ - auch „Einfache GmbH“ genannt. Beide Varianten ermöglichen es, eine „1 Euro GmbH“ zu gründen, mit den folgenden wesentlichen unterschieden:

Thema

GmbH (Art. 2463 ital. ZGB)

Vereinfachte GmbH (Art. 2463/bis ital. ZGB)

Gründung

Durch physische oder juristische Personen, mittels Vertrag (mit mindestens 2 Gesellschaftern) oder einseitig (Ein-Personen-GmbH)

mittels Vertrag oder einseitig nur durch physische Personen

Gesellschaftskapital

1 Euro oder mehr

1 Euro bis maximal 9.999 Euro

Gesellschaftskapital unter 10.000 Euro

das gesamte Kapital ist vor der Gründung einen künftigen Verwalter zu bezahlen

das gesamte Kapital ist vor der Gründung einen künftigen Verwalter zu bezahlen

Gesellschaftskapital über 10.000 Euro

mindestens 25% des Kapitals ist vor der Gründung an einen künftigen Verwalter zu bezahlen, die Gründung kann auch mittels Einbringung von Sachwerten (z.B. Immobilien) erfolgen

ist nicht möglich

Inhalt der Satzung

laut den Erfordernissen der Gesellschafter

vorgegebener Inhalt laut Ministerialdekret 138/2012

Spesen der Gründung

Stempel- und Registersteuer, Notarhonorar

diese „entfallen“, wobei die Ersparnis an die 3.000 Euro beträgt, die Gründung aber dann doch 2.000 – statt 5.000 Euro kostet

Laufende Spesen für Buchhaltung, Bilanz und Steuererklärungen

Es besteht kein Unterschied, eine „Hausnummer“ sind 5.000 Euro im Jahr


Wie man sofort erkennt, kostet die 1 Euro GmbH, gleich welcher Bauart – Art. 2463 oder 2463/bis – nicht einen Euro, sondern deren Kapital beträgt nur einen Euro.

Wenn man diese in Form einer Vereinfachten GmbH gründet, ermöglicht dies eine Ersparnis bei Gründung von ein paar tausend Euro, ansonsten kostet sie aber gleich viel wie andere GmbHs auch. Da man eine GmbH normalerweise nicht nur für ein Jahr gründet und dann wieder schließt, stellt das eine überaus mickrige Einsparung dar. Existiert die GmbH beispielsweise für 10 Jahre (was nicht viel ist, da juristische Personen bekanntlich nicht sterben und folglich theoretisch unbeschränkt weiterexistieren können) und wird dann liquidiert, so hat sie für die Dauer ihrer Existenzen Buchhaltungsspesen in Höhe von mindestens 50.000 Euro mit sich gebracht. Was sind dann die bei der Gründung gesparten 3.000 Euro? Lediglich 6% der Gesamtspesen für Buchhaltung und Steuerobliegenheiten, gleich 300 Euro jährlich.

Dafür bringt die Vereinfachte GmbH und im Besonderen die Ein-Euro-GmbH, aber teils beachtliche Nachteile mit sich.


Nachteile der 1 Euro GmbH (und der Vereinfachten GmbH im Allgemeinen)

Es kommt gar nicht so selten vor, dass die Gesellschafterin einer GmbH selbst eine Kapitalgesellschaft ist. Möchte beispielsweise ein Gesellschafter, vielleicht lange Zeit nach der Gründung, seine Beteiligung verkaufen, so kann er sie nicht an eine juristische Person über-tragen und die Vereinfachte Gesellschaft müsste vor dem Verkauf erst umgewandelt wer-den, was sehr umständlich ist. Das ist aber nur ein operatives Detail, genauso wie etwa die Tatsache, dass keine Sachwerte zum Nachweis des - geringen - Kapitals verwendet werden können.

Der wesentliche Nachteil der 1 Euro GmbH ist nämlich der eine Euro selbst! Eine 1-Euro GmbH, genauso wie jede andere GmbH mit geringem Gesellschaftskapital auch, ist eine Sache für Hungerkünstler und widerspricht dem Wesen der Kapitalgesellschaft. Eine solche gründet man nämlich dann, wenn man ein „Sondervermögen“ bilden möchte, welches einem spezifischen Zweck dient, nämlich einer unternehmerischen Tätigkeit nachzugehen. Nur dieses Sondervermögen soll für das Unternehmen verwendet werden, während das restliche Vermögen des Gründers, auch im Falle eines Scheiterns, unangetastet bleibt. Deshalb spricht man ja auch von „beschränkter“ Haftung. Wie um Gottes Willen soll denn mit einem Euro Sondervermögen eine unternehmerische Tätigkeit überhaupt begonnen, geschweige denn beibehalten werden? Überhaupt nicht, denn wer glaubt, dass er den Rest der erforderlichen Mittel bei der Bank leihen kann, der hat das noch nie versucht. Jede Bank, wo auch immer auf der Welt, wird für den zu gewährenden Kredit eine private Bürgschaft verlangen, einem 1-Euro Subjekt wird nicht getraut.

Mit diesem Wissen und der Tatsache, dass zwischen Gründungskosten und „Ingangsetzungskosten“ für ein Unternehmen ganz leicht 10.000 Euro fällig sind, können wir also davon ausgehen, dass ein Gesellschaftskapital unter 10.000 Euro nicht ausreicht und ohnehin zusätzliche Eigenmittel erfordert, die man dann der neu-gegründeten Gesellschaft leihen wird müssen. In der Praxis ist es also am besten und am Einfachsten gleich eine Gesellschaft mit einem Kapital von 10.000 Euro zu gründen.


Wie hoch ist also das „ideale Kapital“?

Wir haben gesehen, dass alles unter 10.000 Euro rein materiell nicht ausreicht und – ein weiterer Aspekt – eine überaus schlechte Figur abgibt. Die miese Außenwirkung einer schwach kapitalisierten Gesellschaft ist im täglichen Geschäftsleben nicht zu unterschätzen. Es macht einen erheblichen Unterschied ob ich am Markt mit einem Kapital von 1, 1.000, 10.000, 100.000 oder 1.000.000 Euro auftrete, wobei grundsätzlich gilt, je mehr desto besser. Und jeder der einmal in einem Supermarkt einkaufen war, wird wissen, dass der Unterschied zwischen 9.900 und 10.000 Euro in der Außenwirkung wesentlich größer ist als jener zwischen 10.000 und 12.500 Euro, mit dem Unterschied, dass man im Supermarkt die Zahlen möglichst klein halten will.

Wir halten also fest: Das erforderliche Kapital für eine kleine GmbH, die bis auf weiteres keine Investitionen tätigen und auch keinen Mietvertrag ab-schließen will, beträgt 10.000 Euro, damit zahle ich die Gründungsspesen und habe etwas Luft für tägliche Ausgaben und in der Außenwirkung ist der Betrag zumindest 5-stellig. Hat man vor ein Geschäft zu eröffnen das vielleicht auch nur angemietet wird, für welches dann aber doch Umbauarbeiten anfallen und welches dann mit Waren ausgestattet sein will, dann braucht man sicher 100.000 Euro die der Gründer entweder selbst hat, oder für die er zumindest persönlich bürgt.Wenn er über das Geld verfügt, dann spricht nichts dagegen es am besten gleich in die Gesellschaft als Kapital einzubringen.

Stehen Immobilieninvestitionen an, dann wird das erforderliche Gesellschaftskapital noch wesentlich höher sein, wobei in derlei Fällen häufig die Immobilie sich bereits im Eigentum des Gründers befindet und die Immobilie mittels Einbringung zur Bildung des Gesellschaftskapitals herangezogen werden kann. Um den Wert der Immobilie zu veranlagen und das Gesellschaftskapital nachzuweisen, ist ein beeidetes Schätzgutachten eines Sachverständigen erforderlich, welches dem Gründungsvertrag beigelegt wird.


Hier finden Sie nähere Details zur Gründung einer GmbH in Italien.

 

Hermann Andrä Graber
Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Kanzleileitung, Gründungsberatung
 
Wir sind spezialisiert auf die Gründung einer Gesellschaft (GmbH) in Italien.
News & Rundschreiben
13.11.2024
Verrechnung Vordruck 730
Mit dem Lohnstreifen des Monats November wird die 2. Vorauszahlung laut dem Vordruck 730 (Steuererklärung des ...
weiterlesen
13.11.2024
100 € Bonus Dezember – Anträge Arbeitnehmer anfordern
Wie bereits im Rundschreiben von Oktober mitgeteilt, wurde mit sogenanntem „Omnibus-Dekret“ ein Bonus von 100 ...
weiterlesen
13.11.2024
Steuer auf die Abfertigungsaufwertung
Die Einzahlung der Steuer auf die jährliche Abfertigungsaufwertung in Höhe von 17 % muss auch heuer wieder in ...
weiterlesen
14.10.2024
Mitarbeitende Familienmitglieder
Familienmitglieder, welche gelegentlich im Betrieb (Einzelunternehmen, Familienunternehmen) mitarbeiten, sind ...
weiterlesen
Rienzfeldstraße 30
39031 Bruneck - Südtirol