Häufig gestellte Fragen zum Thema: Anmeldung von Studenten während der Sommermonate

14.04.2025
Frage: Wie können Studenten während der Sommermonate angemeldet werden?
Antwort:
Die am meisten genutzte Beschäftigungsform ist - v. a. aufgrund der geringen Kosten - jene des Sommerpraktikums. Als weitere Beschäftigungsformen gibt es noch die Ferialverträge, die Beschäftigung mittels PrestO (ex Voucher), sowie die „normale“ Anstellung mittels befristetem Arbeitsvertrag.

Frage: Mit welchen Beschäftigungsformen können Studenten beschäftigt werden, was sind die Voraussetzungen und Unterschiede in Bezug auf die Kosten?

 

Besonderheiten

Voraussetzungen Unternehmen

Voraussetzungen Arbeitnehmer

Entlohnung

Kosten (*)

Sommer-praktikum

  • gilt als Möglichkeit, Erfahrungen zu sammeln;
  • Arbeitsleistung steht im Hintergrund;
  • muss durch das Arbeitsamt genehmigt werden;
  • Mindestdauer 2 Wochen;
  • Höchstdauer 3 Monate (Oberschüler, Berufsschüler) bzw. 6 Monate (Universitätsstudenten).
  • Haftpflichtversicherung
  • Höchstzahl:

0 – 5 Mitarbeiter

1 Praktikant

 

6 – 19 Mitarbeiter

2 Praktikanten

 

ab 20 Mitarbeiter

10 % der Mitarbeiter

Der Jugendliche

  • muss eine Schule/Universität besuchen oder diese vor nicht mehr als 12 Monaten abgeschlossen haben;
  • muss mindestens 15 Jahre alt sein;
  • darf in der Vergangenheit kein Arbeitsverhältnis im selben Sektor aufweisen sowie nicht bereits mehr als 10 Monate ein Praktikum jeglicher Art absolviert haben.

die Höhe der

Entlohnung kann

selbst bestimmt

werden.

 

der Mindestbetrag

(*) liegt bei 650 €

netto monatlich, der

Höchstbetrag

beträgt 900 €.

ca.

670 €

PrestO

  • max. 10.000 € netto/Jahr pro Unternehmen (15.000 € im Tourismus);
  • max. 2.500 € netto/Jahr pro Person.

nur für Betriebe mit maximal

10 unbefristeten

Arbeitnehmern

  • max. 5.000 € netto/Jahr insgesamt;
  • max. 2.500 € netto/Jahr pro Auftraggeber (= maximal 280 h);
  • Mindestalter 16 Jahre.

pro Tag müssen

mind. 4 h zu je 9€

netto entlohnt

werden

ca.

2.100€

Ferial -

vertrag

  • von Juni bis Oktober möglich;
  • Mindestdauer 6 Wochen;
  • Höchstdauer 14 Wochen.
  • nur für Mitglieder der jeweiligen Arbeitgeberverbände

Der Jugendliche

  • muss eine fachspezifische Schule besuchen (z.B. Hotelfachschule);
  • muss mindestens 16 Jahre alt sein.

je nach besuchter

Klasse zwischen

55% und 85 % eines

qualifizierten

Arbeiters

1.300 €

bis

2.200 €

befrist. Vertrag

keine

keine

Der Jugendliche muss

mindestens 16 Jahre alt

sein.

lt. Kategorie des

Kollektivvertrages

ab ca.

2.400 €

(*) pro Monat bei Vollzeit (40/h pro Woche)

Frage: Kommen zu den Lohnkosten noch weitere Kosten und Verpflichtungen auf mich zu?
Antwort
: Ja, zur Entlohnung kommen noch Kosten für die An- und Abmeldung, Lohnstreifen, CU usw. hinzu. Des Weiteren müssen alle genannten Vertragsformen sämtliche Bestimmungen zur Arbeitssicherheit bzw. zum Jugendschutz einhalten.

Frage: Was muss ich machen, wenn ich einen Studenten anmelden möchte?
Antwort
: Nachdem vorab Genehmigungen bzw. Registrierungen notwendig sind, ist es wichtig, dass Sie sich frühzeitig an Ihren persönlichen Betreuer der Lohnabrechnung wenden. Dieser kann Sie über weitere Details aufklären und Ihnen die entsprechenden Formulare zusenden.
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