Beschreibung
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Auszahlung
Steuerreduzierung/zusätzlicher Freibetrag im Lohnstreifen?
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Verzichtserklärung
notwendig?
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1 (einziges)
Arbeitsverhältnis. Bruttojahreseinkommen
von 30.000 € / ca. 2.150 € brutto monatlich (=Steuergrundlage von ca. 27.000
€)
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JA, dem Arbeitnehmer wird die Steuerreduzierung von
100 € netto pro Monat ausbezahlt.
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NEIN, nicht notwendig, da nur ein
Arbeitsverhältnis und somit keine weitere Einkommen vorliegen.
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1 (einziges)
Arbeitsverhältnis.
Bruttojahreseinkommen von 50.000 € / ca. 3.600 € brutto monatlich (=Steuergrundlage
von ca. 45.000 €)
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NEIN, dem Arbeitnehmer steht weder die Steuerreduzierung
noch der Freibetrag zu (Steuergrundlage über 40.000 €).
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NEIN, da die 40.000 € bereits beim aktuellen Arbeitsverhältnis
überschritten werden, muss keine Verzichtserklärung vorgelegt werden.
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2
Arbeitsverhältnisse. Mit beiden
Einkommen (Summe) wird die 40.000 € Steuergrundlage (= ca. 44.000 €
brutto) nicht überschritten
Beispiel:
Arbeitsverhältnis 1: Bruttojahreseinkommen
von 19.000 € / ca. 1.450 € brutto monatlich
(=Steuergrundlage von ca. 17.000 €)
Arbeitsverhältnis 2: Bruttojahreseinkommen
von 12.000 € / ca. 850 € brutto monatlich
(=Steuergrundlage von ca. 10.800 €)
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JA, die Steuerreduzierung wird ausbezahlt, und
zwar bei beiden Arbeitsverhältnissen, da diese jeweils unter der
Einkommensgrenze von 40.000 € liegen.
Arbeitsverhältnis 1: Auszahlung von 100 €
netto monatlich, da die Steuergrundlage 17.000 € beträgt.
Arbeitsverhältnis 1: Auszahlung von 100 €
netto monatlich, da die Steuergrundlage 10.800 € beträgt.
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JA, bei
einem der beiden Arbeitsverhältnisse sollte eine
Verzichtserklärung vorgelegt werden, da ansonsten (wie links beschrieben) die
Auszahlung der Steuerreduzierung bei beiden Arbeitsverhältnissen erfolgt und
die Doppelzahlung (also 1 x 100 € pro Monat) folglich in der Steuererklärung
wieder zurückbezahlt werden muss!
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2
Arbeitsverhältnisse. Mit
beiden Einkommen (Summe) wird die 40.000 € Steuergrundlage (= ca. 44.000 €
brutto) überschritten.
Beispiel:
Arbeitsverhältnis 1: Bruttojahreseinkommen
von 30.000 € / ca. 2.150 € brutto monatlich
(=Steuergrundlage von ca. 27.000 €)
Arbeitsverhältnis 2: Bruttojahreseinkommen
von 25.000 € / ca. 1.800 € brutto monatlich
(=Steuergrundlage von ca. 22.500 €)
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JA, die Steuerreduzierung wird ausbezahlt, und
zwar bei beiden Arbeitsverhältnissen, da diese jeweils unter der
Einkommensgrenze von 40.000 € liegen.
Arbeitsverhältnis 1: Auszahlung von 100 €
netto monatlich, da die Steuergrundlage 27.000 € beträgt.
Arbeitsverhältnis 2: Auszahlung von 100 €
netto monatlich, da die Steuergrundlage 22.500 € beträgt.
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JA, bei
beiden Arbeitsverhältnissen sollte eine
Verzichtserklärung vorgelegt werden, da ansonsten (wie links beschrieben) die
Auszahlung der Steuerreduzierung bei beiden Arbeitsverhältnissen erfolgt.
Nachdem die Steuerbegünstigung gar nicht zusteht (da die Summe der
Steuergrundlage über 40.000 € liegt), müssten beide Auszahlungen (also 2 x
100 € pro Monat) mit der Steuererklärung wieder zurückbezahlt werden.
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1 (einziges)
Arbeitsverhältnis + sonstige Zusatzeinkommen (z.B. aus Mieten, Arbeitslosengeld, gelegentliche
Mitarbeit, usw.). Mit allen Einkommen (Summe) wird die 40.000 €
Steuergrundlage (= ca. 44.000 € brutto) überschritten.
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JA, die Steuerreduzierung wird ausbezahlt, da
das Einkommen des Arbeitsverhältnisses unter der Einkommensgrenze von 40.000
€ liegen.
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JA, da ansonsten (wie links beschrieben) die
Auszahlung der Steuerreduzierung im Lohnstreifen erfolgt. Nachdem die
Steuerbegünstigung gar nicht zusteht (da die Summe der Steuergrundlage über
40.000 € liegt), muss die ausbezahlte Steuerbegünstigung mit der Steuererklärung
wieder zurückbezahlt werden.
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