Dieser Artikel bezieht sich auf die 1€-GmbH oder vereinfachte GmbH in Italien. Umfangreichere Informationen zur empfehlenswerteren eigenständigen Gesellschaft in Italien finden Sie hier: Gründung Gesellschaft in Italien
Definition
Die vereinfachte GmbH hat die folgenden wesentlichen Merkmale, welche sie von der „ordentlichen GmbH“ unterscheiden:
Rechtsgrundlage
Die Vereinfachte GmbH wird durch den Artikel 2463-bis des Zivilgesetzbuches geregelt.
Gründung einer GmbH
Die Gründung erfolgt mittels notarieller Urkunde durch zumindest eine natürliche Person. In der Praxis wird der Gründungsvertrag meist durch einen Wirtschaftsprüfer und Steuerberater erstellt, der anschließend mit dem Notar einen Unterzeichnungstermin vereinbart. Da in Südtirol Deutsch auch Amtssprache ist, können der Gründungsvertrag, die Satzung und grundsätzlich alle Dokumente in deutscher Sprache abgefasst werden. Kapitalgesellschaften werden durch die Eintragung in das Handelsregister errichtet. Die Eintragung wird durch den beglaubigenden Notar nach Unterzeichnung der notariellen Urkunde beantragt. Die Eintragung erfolgt in der Regel innerhalb von 20 bis 30 Tagen.
Inhalt der Satzung
Das Zivilgesetz gibt im genannten Art. 2463-bis die Inhalte der Satzung vor und zwar sind es jene, welche mittels Ministerialdekret 138/2012 erlassen wurden:
Gründungsspesen
Die Spesen für die Gründung einer GmbH betragen zwischen 1.300 und 1.800 Euro.
Dieser Betrag enthält die staatlichen Gebühren für die Eintragung der Gesellschaft, als auch unsere Arbeit für das Abfassen des Gründungsvertrages und der Satzung, sowie die Eintragungen bei den verschiedenen Ämtern. Des Weiteren fällt kein Honorar für den Notar an.
Haftung
Die Gesellschafter haften für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft nur bis zur Höhe ihrer Einlage, sprich dem beschlossenen Gesellschaftskapital. Tatsache ist aber, dass eine GmbH nicht in der Lage sein ein Darlehen zu erhalten, wenn nicht ein entsprechendes Gesellschafts-kapital vorhanden ist, oder wenn eben entsprechende Bürgschaften geleistet werden. In letzterem Fall wäre dann natürlich die Haftungsbeschränkung implizit aufgehoben.
Allgemeine Führungsspesen
Die Vereinfachte GmbH bringt nach deren Gründung dieselben Führungskosten für Buchhaltung, MwSt.-Abrechnungen, Steuererklärungen, Handelskammermeldungen- und Veröffentlichungen mit sich, wie auch eine „ordentliche GmbH“. Einziger Vorteil sind die Ersparnisse bei der Gründung, welche aber durch die oben genannten Einschränkungen eigentlich wieder aufgehoben werden.
Wenn wir Ihre Situation prüfen sollen oder Sie an einem unverbindlichen, kostenlosen Erstgespräch interessiert sind, wenden Sie sich bitte an unsere Kanzlei. Umfangreichere Informationen zur empfehlenswerteren eigenständigen Gesellschaft in Italien finden Sie hier: Gründung Gesellschaft in Italien