Vereinfachte GmbH Italien (1€-GmbH) • 2023

07.04.2023

Dieser Artikel bezieht sich auf die 1€-GmbH oder vereinfachte GmbH in Italien. Umfangreichere Informationen zur empfehlenswerteren eigenständigen Gesellschaft in Italien finden Sie hier: Gründung Gesellschaft in Italien

Definition

Die vereinfachte GmbH hat die folgenden wesentlichen Merkmale, welche sie von der „ordentlichen GmbH“ unterscheiden:

  • Die vereinfachte GmbH kann nur von natürlichen Personen gegründet bzw. übernommen werden – die Gründung durch eine Kapitalgesellschaft zur Schaffung einer „Mutter-Tochter-Konstellation“ ist damit hinfällig;
  • Das Gesellschaftskapital der vereinfachten GmbH kann nur zwischen 1 Euro und 9.999 Euro betragen;
  • Die Satzung muss den gesetzlich vorgeschriebenen „Standardsatzungen“ entsprechen;
  • Für die Gründung darf der beglaubigende Notar kein Honorar verlangen.

Rechtsgrundlage

Die Vereinfachte GmbH wird durch den Artikel 2463-bis des Zivilgesetzbuches geregelt.

Gründung einer GmbH

Die Gründung erfolgt mittels notarieller Urkunde durch zumindest eine natürliche Person. In der Praxis wird der Gründungsvertrag meist durch einen Wirtschaftsprüfer und Steuerberater erstellt, der anschließend mit dem Notar einen Unterzeichnungstermin vereinbart. Da in Südtirol Deutsch auch Amtssprache ist, können der Gründungsvertrag, die Satzung und grundsätzlich alle Dokumente in deutscher Sprache abgefasst werden. Kapitalgesellschaften werden durch die Eintragung in das Handelsregister errichtet. Die Eintragung wird durch den beglaubigenden Notar nach Unterzeichnung der notariellen Urkunde beantragt. Die Eintragung erfolgt in der Regel innerhalb von 20 bis 30 Tagen.

Inhalt der Satzung

Das Zivilgesetz gibt im genannten Art. 2463-bis die Inhalte der Satzung vor und zwar sind es jene, welche mittels Ministerialdekret 138/2012 erlassen wurden:

  • die Personalien der Gesellschafter
  • die Firma, welche den Zusatz „Vereinfachte Gesellschaft mit beschränkter Haftung“ - auch in verkürzter Form „Vereinfachte GmbH“ - enthalten muss. Grundsätzlich kann jede beliebige Firmenbezeichnung verwendet werden, Personennamen, genauso wie Fantasienamen. Natürlich ist im Vorfeld eine Internetrecherche vorzunehmen, um abzuklären, ob eventuelle Markenrechte verletzt werden könnten.
  • den Sitz der Gesellschaft
  • die Höhe des Gesellschaftskapitals, welches zumindest 1 Euro und höchstens 9.999 Euro betragen muss
  • den Gegenstand und Zweck des Unternehmens, welche die Gesellschaft auszuüben gedenkt
  • der Anteil jedes einzelnen Gesellschafters am Gesellschaftskapital
  • die Bestimmungen zur Arbeitsweise der Gesellschaft im Besonderen zur Verwaltung und Zeichnungsberechtigung. Im Normalfall obliegt die Verwaltung einem Alleinverwalter oder einem Verwaltungsrat bestehend aus 3 Personen. Die Verwalter müssen nicht Gesellschafter sein. Die Kompetenzen der Verwalter können dem Handelsregister gemeldet werden, was zu empfehlen ist, um im Tagesgeschäft die Zeichnungsberechtigung mittels Handelsregisterauszug leicht nachweisen zu können. Der Gesellschafterversammlung obliegt normalerweise nur die Genehmigung des Jahresabschlusses, die Satzung kann aber auch verschiedene Rechtsgeschäfte, wie beispielsweise An- und Verkauf von Immobilien, der Gesellschafterversammlung zur Entscheidung vorbehalten.
  • Ist die Gesellschaft begründet, können die Verwalter jederzeit mittels einfachen Beschlusses der Gesellschafterversammlung ernannt und auch abberufen werden.

Gründungsspesen

Die Spesen für die Gründung einer GmbH betragen zwischen 1.300 und 1.800 Euro.
Dieser Betrag enthält die staatlichen Gebühren für die Eintragung der Gesellschaft, als auch unsere Arbeit für das Abfassen des Gründungsvertrages und der Satzung, sowie die Eintragungen bei den verschiedenen Ämtern. Des Weiteren fällt kein Honorar für den Notar an.
 
Haftung

Die Gesellschafter haften für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft nur bis zur Höhe ihrer Einlage, sprich dem beschlossenen Gesellschaftskapital. Tatsache ist aber, dass eine GmbH nicht in der Lage sein ein Darlehen zu erhalten, wenn nicht ein entsprechendes Gesellschafts-kapital vorhanden ist, oder wenn eben entsprechende Bürgschaften geleistet werden. In letzterem Fall wäre dann natürlich die Haftungsbeschränkung implizit aufgehoben.

Allgemeine Führungsspesen

Die Vereinfachte GmbH bringt nach deren Gründung dieselben Führungskosten für Buchhaltung, MwSt.-Abrechnungen, Steuererklärungen, Handelskammermeldungen- und Veröffentlichungen mit sich, wie auch eine „ordentliche GmbH“. Einziger Vorteil sind die Ersparnisse bei der Gründung, welche aber durch die oben genannten Einschränkungen eigentlich wieder aufgehoben werden.

Wenn wir Ihre Situation prüfen sollen oder Sie an einem unverbindlichen, kostenlosen Erstgespräch interessiert sind, wenden Sie sich bitte an unsere Kanzlei. Umfangreichere Informationen zur empfehlenswerteren eigenständigen Gesellschaft in Italien finden Sie hier: Gründung Gesellschaft in Italien



Hermann Andrä Graber
Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Kanzleileitung, Gründungsberatung
 
Wir sind spezialisiert auf die Gründung einer Gesellschaft (GmbH) in Italien.
 
Rienzfeldstraße 30
39031 Bruneck - Südtirol