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Entlohnung, Lohnkosten und Lohnnebenkosten in Italien
Die Lohnkosten und die damit verbundene Entlohnung des Arbeitnehmers spielen bei der Vertragsvorbereitung und Verhandlung mit dem Mitarbeiter eine übergeordnete Rolle. Die Lohnkosten setzen sich aus dem Bruttolohn und den Lohnnebenkosten (Sozial- und Krankenversicherung, Unfallversicherung und sonstige spezifische Abgaben) zusammen.
Bei der Vertragsverhandlung dient die Bruttoentlohnung als Basis, da kollektivvertragliche und persönliche Gegebenheiten des Mitarbeiters (Anzahl der Monatsgehälter, Freibeträge für zu Lasten lebende Familienmitglieder, Steuerprogression usw.) die Nettoentlohnung wesentlich beeinflussen können. Die Abfertigung von ca. einem Monatsgehalt pro Dienstjahr steht zusätzlich zur Jahresbruttoentlohnung zu. In der Berechnung der gesamten Lohnkosten ist die Abfertigung jedoch bereits enthalten, da es sich um Lohnnebenkosten handelt.
Sobald Klarheit über die Entlohnung besteht, können wir für Sie die genauen jährlichen Personalkosten berechnen. Als Richtwert kann auf das Bruttojahresgehalt ein Aufschlag von 40% hinzugerechnet werden, um die Jahreskosten bzw. die Lohnnebenkosten in Italien zu ermitteln.
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News
& Rundschreiben
14.04.2025
Eigenerklärung Fringe Benefit
Wie bereits in unserem Rundschreiben vom Januar mitgeteilt, wurden für das Jahr 2025 die steuerfreien Grenzen ...
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14.04.2025
Ratenzahlung Unfallamt
Jene Unternehmen, welche in Bezug auf die Beiträge an das Unfallamt/Inail für die Ratenzahlung optiert haben, ...
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14.04.2025
Handel und Dienstleistungen – Erhöhung Beiträge Sanitätsfonds
Ab April erhöhen sich die Beiträge an die Sanitätsfonds (Fondo Est bzw. Mutual Help) für Unternehmen, die den ...
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13.03.2025
Meldung „Beschwerliche Arbeiten/Nachtarbeit“
Seit 2011 besteht die Pflicht, dem Arbeitsinspektorat innerhalb März jene Arbeitnehmer mitzuteilen, welche ...
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