Verrechenbares Lohnelement

30.01.2023
Dabei handelt es sich um zusätzliches Lohnelement, welches vom Arbeitgeber auf freiwilliger Basis entrichtet wird. Im Unterschied zur freiwilligen Zuwendung, kann das verrechenbare Lohnelement mit kollektivverträglichen Lohnerhöhungen, Lohnerhöhungen aufgrund Kategorie-Wechsel usw. bis zu seiner Eliminierung verrechnet werden. Einzig die Dienstalterszulage kann mit dem verrechenbaren Lohnelement nicht verrechnet werden.
News & Rundschreiben
13.11.2024
Verrechnung Vordruck 730
Mit dem Lohnstreifen des Monats November wird die 2. Vorauszahlung laut dem Vordruck 730 (Steuererklärung des ...
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13.11.2024
100 € Bonus Dezember – Anträge Arbeitnehmer anfordern
Wie bereits im Rundschreiben von Oktober mitgeteilt, wurde mit sogenanntem „Omnibus-Dekret“ ein Bonus von 100 ...
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13.11.2024
Steuer auf die Abfertigungsaufwertung
Die Einzahlung der Steuer auf die jährliche Abfertigungsaufwertung in Höhe von 17 % muss auch heuer wieder in ...
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14.10.2024
Mitarbeitende Familienmitglieder
Familienmitglieder, welche gelegentlich im Betrieb (Einzelunternehmen, Familienunternehmen) mitarbeiten, sind ...
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