Dabei handelt es sich um ein zusätzliches Lohnelement, welches vom Arbeitgeber auf freiwilliger Basis entrichtet wird. Somit stellt diese einen fixen Teil des monatlichen Bruttolohns dar.
Die freiwillige Zuwendung ist nicht mit kollektivverträglichen Lohnerhöhungen verrechenbar. Sollte ein Mitarbeiter eine freiwillige Zuwendung als Lohnerhöhung erhalten, steht ihm diese auch bei kollektivverträglichen Lohnerhöhungen im gesamten Ausmaß zu und darf nicht reduziert werden.