Die Arbeitskräfteüberlassung, auch „Leiharbeit“ (employer of record) genannt, ist ein Vertrag auf bestimmte oder unbestimmte Zeit. Eine eigens vom Arbeitsministerium dazu ermächtigte und in ein entsprechendes Album eingetragen autorisierte Leiharbeitsfirma bzw. ein Überlasser (agenzia di somministrazione) kann einen oder mehrere eigene Arbeitskräfte einem anderen Betrieb gegen Entgelt zur Verfügung stellen. Die überlassenen Arbeitskräfte üben ihre Tätigkeit im Interesse und unter der Leitung und Kontrolle des Übernehmers aus.
Auf Leiharbeit wird oft zur Abdeckung von Auslastungsspitzen zurückgegriffen oder als Übergangslösung in Fällen, wo es nicht gelingt, freie Stellen sofort mit eigenen Mitarbeitern zu besetzen.