Als Grenzgänger gelten grundsätzlich Personen, die in einem Vertragsstaat in Grenznähe wohnen, in Italien in Grenznähe arbeiten und regelmäßig zwischen Wohn- und Arbeitsort pendeln.
Um überhaupt in Italien arbeiten zu können, muss eine italienische Steuernummer angesucht werden. Erst dann kann der Arbeitnehmer mittels UniLav gemeldet werden und gilt somit in Italien als sozialversichert (NISF und INAIL).
Im Krankheitsfall bzw. bei einem Arbeitsunfall haben die österreichischen Grenzpendler Anspruch auf Sachleistungen in Italien und Österreich, d.h. sie können Ärzte und Krankenhäuser in beiden Staaten aufsuchen.