loader

Grenzpendler (ital.: frontalieri)

30.01.2023

Als Grenzgänger gelten grundsätzlich Personen, die in einem Vertragsstaat in Grenznähe wohnen, in Italien in Grenznähe arbeiten und regelmäßig zwischen Wohn- und Arbeitsort pendeln.

Um überhaupt in Italien arbeiten zu können, muss eine italienische Steuernummer angesucht werden. Erst dann kann der Arbeitnehmer mittels UniLav gemeldet werden und gilt somit in Italien als sozialversichert (NISF und INAIL).

Im Krankheitsfall bzw. bei einem Arbeitsunfall haben die österreichischen Grenzpendler Anspruch auf Sachleistungen in Italien und Österreich, d.h. sie können Ärzte und Krankenhäuser in beiden Staaten aufsuchen.

Kontaktieren Sie uns!
*= Pflichtfelder
Anfrage wird versendet...
News & Rundschreiben
13.11.2024
Verrechnung Vordruck 730
Mit dem Lohnstreifen des Monats November wird die 2. Vorauszahlung laut dem Vordruck 730 (Steuererklärung des ...
weiterlesen
13.11.2024
100 € Bonus Dezember – Anträge Arbeitnehmer anfordern
Wie bereits im Rundschreiben von Oktober mitgeteilt, wurde mit sogenanntem „Omnibus-Dekret“ ein Bonus von 100 ...
weiterlesen
13.11.2024
Steuer auf die Abfertigungsaufwertung
Die Einzahlung der Steuer auf die jährliche Abfertigungsaufwertung in Höhe von 17 % muss auch heuer wieder in ...
weiterlesen
14.10.2024
Mitarbeitende Familienmitglieder
Familienmitglieder, welche gelegentlich im Betrieb (Einzelunternehmen, Familienunternehmen) mitarbeiten, sind ...
weiterlesen
Rienzfeldstraße 30
39031 Bruneck - Südtirol
Jetzt unverbindlich anfragen