Arbeitszeiten/Ruhetag (ital.: orario di lavoro, giorno di riposo)

30.01.2023

Eine ordentliche Arbeitswoche umfasst laut nationalem Recht 40 Wochenstunden, aufgeteilt auf eine 5 oder 6-Tage Woche. Stunden, die über der 40. Wochenstunde geleistet werden, gelten als Überstunden und müssen mit den entsprechenden Aufschlägen bezahlt werden (ausgenommen Überstundenpauschale). Dabei ist zu beachten, dass die maximale Tagesarbeitszeit maximal 13 Stunden betragen darf und dass die maximale Anzahl von 250 Überstunden pro Jahr nicht überschritten wird.

Werden weniger als 40 Wochenstunden geleistet, werden diese Stunden vom Urlaub bzw. von den Freistellungen abgezogen.

Für leitendes Personal (z.B. Betriebsleiter), welche in den entsprechenden Kategorien eingestuft sind, gelten diese Regelungen nicht.

Minderjährige Arbeitnehmer, welche die Schulpflicht noch nicht erfüllt haben, dürfen bis zu ihrem 16. Geburtstag maximal 35 Wochenstunden (aufgeteilt auf maximal 7 Arbeitsstunden pro Tag) leisten. Nachtarbeit und Überstunden sind für minderjährige Arbeitnehmer nicht erlaubt.

News & Rundschreiben
13.11.2024
Verrechnung Vordruck 730
Mit dem Lohnstreifen des Monats November wird die 2. Vorauszahlung laut dem Vordruck 730 (Steuererklärung des ...
weiterlesen
13.11.2024
100 € Bonus Dezember – Anträge Arbeitnehmer anfordern
Wie bereits im Rundschreiben von Oktober mitgeteilt, wurde mit sogenanntem „Omnibus-Dekret“ ein Bonus von 100 ...
weiterlesen
13.11.2024
Steuer auf die Abfertigungsaufwertung
Die Einzahlung der Steuer auf die jährliche Abfertigungsaufwertung in Höhe von 17 % muss auch heuer wieder in ...
weiterlesen
14.10.2024
Mitarbeitende Familienmitglieder
Familienmitglieder, welche gelegentlich im Betrieb (Einzelunternehmen, Familienunternehmen) mitarbeiten, sind ...
weiterlesen
Rienzfeldstraße 30
39031 Bruneck - Südtirol