Eine ordentliche Arbeitswoche umfasst laut nationalem Recht 40 Wochenstunden, aufgeteilt auf eine 5 oder 6-Tage Woche. Stunden, die über der 40. Wochenstunde geleistet werden, gelten als Überstunden und müssen mit den entsprechenden Aufschlägen bezahlt werden (ausgenommen Überstundenpauschale). Dabei ist zu beachten, dass die maximale Tagesarbeitszeit maximal 13 Stunden betragen darf und dass die maximale Anzahl von 250 Überstunden pro Jahr nicht überschritten wird.
Werden weniger als 40 Wochenstunden geleistet, werden diese Stunden vom Urlaub bzw. von den Freistellungen abgezogen.
Für leitendes Personal (z.B. Betriebsleiter), welche in den entsprechenden Kategorien eingestuft sind, gelten diese Regelungen nicht.
Minderjährige Arbeitnehmer, welche die Schulpflicht noch nicht erfüllt haben, dürfen bis zu ihrem 16. Geburtstag maximal 35 Wochenstunden (aufgeteilt auf maximal 7 Arbeitsstunden pro Tag) leisten. Nachtarbeit und Überstunden sind für minderjährige Arbeitnehmer nicht erlaubt.