Der Zusatzrentenfond ist eine Form der Kapitalanlage zur Altersvorsorge, die eine finanzielle Unterstützung nach der Arbeitsbeendigung gewährleistet und somit zur Rente hinzukommt. Es gibt verschiedene Zusatzrentenfonds:
- Geschlossene (oder kollektivverträgliche) Zusatzrentenfonds: gegründet durch Kollektivverträge oder Abkommen auf gesamtstaatlicher, Betriebs- oder Unternehmensebene; Beispiel: Laborfond
- Offene Zusatzrentenfonds: Errichtet von Banken, Versicherungsgesellschaften, Kapitalanlagegesellschaften oder Börsenmaklergesellschaften, Beispiel: Raiffeisen Offener Pensionsfond
- Individuelle Rentenversicherungspläne: von Versicherungsgesellschaften angebotene Lebensversicherungen
Entscheidet sich ein Arbeitnehmer einem Rentenzusatzfonds beizutreten, wird einerseits die monatliche Abfertigung sowie, falls vorgesehen, eine zusätzliche prozentuelle Einzahlung an den Fonds getätigt.
Arbeitnehmer, welche nach dem 28.04.1993 das erste Mal pflichtversichert waren, müssen 100% der Abfertigung in den Zusatzrentenfond einbezahlen. Arbeitnehmer, welche schon vorher pflichtversichert waren, können hingegen auch nur einen Teil der Abfertigung (50 %) in den Zusatzrentenfond übertragen.
Zusätzlich zur Abfertigung können/müssen, je nach Art des Zusatzrentenfonds, zusätzliche Zahlungen zu Gunsten des Arbeitnehmers an den Fonds getätigt werden. Bei geschlossenen Zusatzrentenfonds (z.B. Laborfonds) wird die Höhe der Prozentsätze vom jeweiligen Fonds bestimmt. Bei offenen Zusatzrentenfonds hingegen kann eine individuelle Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer getroffen werden. In diesem Fall kann auf die zusätzliche Einzahlung auch gänzlich verzichtet werden.
Ein wesentlicher Vorteil in Bezug auf die zusätzlich einbezahlten Beiträge besteht darin, dass diese vom Gesamteinkommen abgezogen werden können, sprich die Steuergrundlage vermindern.