Die regionale Zusatzsteuer und die Gemeindesteuer sind Zuschläge auf die Einkommensteuer der natürlichen Personen (regionaler und kommunaler IRPEF-Zuschlag).
Der IRPEF Zuschlag ist für jene Provinz bzw. Gemeinde zu entrichten, in welcher der steuerliche Wohnsitz am 01. Jänner des jeweiligen Jahres ist, unabhängig von unterjährigen Wohnsitzänderungen.
Regionale Zusatzsteuer:
Die regionale Zusatzsteuer ist eine Zusatzsteuer zur Einkommensteuer, die den Regionen (in Südtirol dem Land) zufließt. Der Prozentsatz wird jedes Jahr neu bekannt gegeben und bezieht sich auf das steuerpflichtige Einkommen. Die Zusatzsteuer wird auf das besteuerbare Einkommen des Vorjahres berechnet und ist im laufenden Jahr monatlich in 11 Raten (Jänner – November) einzubezahlen.
Gemeindezusatzsteuer:
Gemeinden können nach freier Entscheidung eine kommunale Zusatzsteuer bis zu einer Höhe von 0,8% des steuerbaren Einkommens (nach Abzug von Frei- und Absetzbeträgen sowie Steuerguthaben) festlegen. Wie die regionale Zusatzsteuer wird auch die Gemeindezusatzsteuer am Jahresende berechnet und im Folgejahr in 11 Raten (Jänner- November) einbezahlt. Zusätzlich muss für die Gemeindezusatzsteuer eine Vorauszahlung von 30% der Vorjahressteuer in 9 Raten (März – November) geleistet werden.