Das Dienstalter ist die ununterbrochene Dauer des Arbeitsverhältnisses zwischen einem Arbeitnehmer und demselben Arbeitgeber. Die Berechnung des Dienstalters beginnt mit der Anmeldung des Arbeitnehmers und endet mit seiner Abmeldung.
Die verschiedenen Kollektivverträge sehen eine unterschiedliche Periodizität des Dienstalters vor (so folgt z.B. im Bauhandwerk die Dienstalterszulage alle zwei Jahre, im Tourismus hingegen alle drei Jahre) und kann nur bis zu einer gewissen Höchstanzahl anreifen (z.B. im Kollektivvertrag Handel und Dienstleistungen max. 10 Dienstalterszulagen). Auch die Höhe der Dienstalterszulage wird im Kollektivvertrag geregelt und ist je nach Kategorie unterschiedlich hoch.