Die Arbeit auf Abruf (ital.: lavoro intermittente) ist ein atypisches Arbeitsverhältnis, welches unbefristet oder befristet zur Bewältigung von kurzfristigen Notwendigkeiten oder Arbeitsspitzen vereinbart werden kann. Diese Art von Arbeitsverhältnis ist nicht für alle Altersgruppen und Tätigkeiten vorgesehen.
Arbeit auf Abruf kann grundsätzlich von Personen unter 25 Jahre und über 55 Jahre geleistet werden. Die Altersbegrenzungen gelten jedoch nicht für Tätigkeiten lt. Dekret 2657 von 1923. Dazu gehören unter anderem:
- Personal im Gastgewerbe
- Hausmeister
- Personal von Betrieben zur Beförderung von Personen und Waren
- Reinigungspersonal in Industriebetrieben
Die zu erbringende Arbeitsleistung muss jeweils vor Arbeitsbeginn mittels entsprechendem Formular an das Arbeitsamt mitgeteilt werden und darf in einem Dreijahreszeitraum nicht mehr als 400 effektive Arbeitstage betragen.
Dem Arbeitnehmer auf Abruf steht eine Entlohnung zu, die mindestens dem eines vergleichbaren Fixangestellten mit ähnlichem Aufgabenbereich entspricht. Hierbei gilt jedoch zu erwähnen, dass die Entlohnung im Verhältnis zur im Monat erbrachten Leistung bezahlt wird. Das heißt es werden nur die effektiv gearbeiteten Stunden entlohnt. Des Weiteren reifen die Anteile für Urlaub, zusätzliche Gehälter, Abfertigung usw. auch nur in Verhältnis der tatsächlichen Arbeitsleistung an.