Alle Vermögenswerte des Verstorbenen mit Wohnsitz in Italien, unterliegen der italienischen Erbschaftssteuer. Das Erbe wird je nach Verwandtschaftsgrad unterschiedlich hoch besteuert:
Der jeweils zutreffende Steuersatz wird auf das Gesamtnettovermögen des Verstorbenen errechnet und versteht sich abzüglich den Verbindlichkeiten sowie Arzt- und Beerdigungsspesen. Dieselben Steuersätze treffen auch bei einer Schenkung in Italien zu, welche den Vorteil hat, bereits zu Lebzeiten das Vermögen aufzuteilen um Erbstreitigkeiten zu vermeiden.