Alle Vermögenswerte des Verstorbenen mit Wohnsitz in Italien, unterliegen der italienischen Erbschaftssteuer. Das Erbe wird je nach Verwandtschaftsgrad unterschiedlich hoch besteuert:
- 4% für die Übertragung auf den Ehepartner oder die Kinder mit einem Freibetrag von jeweils 1 Mio. €
- 6% auf die Geschwister des Verstorbenen mit einem Freibetrag von jeweils 100 Tsd. €
- 6% für Verwandte bis zum 4. Grad und Verwandte des Ehepartners bis zum 3. Grad ohne Freibetrag
- 8% für jene die nicht Verwandt sind ohne Freibetrag
Der jeweils zutreffende Steuersatz wird auf das Gesamtnettovermögen des Verstorbenen errechnet und versteht sich abzüglich den Verbindlichkeiten sowie Arzt- und Beerdigungsspesen. Dieselben Steuersätze treffen auch bei einer Schenkung in Italien zu, welche den Vorteil hat, bereits zu Lebzeiten das Vermögen aufzuteilen um Erbstreitigkeiten zu vermeiden.