loader

Meldung der ausländischen Ein- und Ausgangsrechnungen

30.01.2023

Mit 2019 wurde eine Meldepflicht für Auslandsrechnungen eingeführt. Die Meldepflicht betrifft, mit einigen Ausnahmen, alle MwSt.-Subjekte, welche in Italien ansässig sind.

Unabhängig davon, ob eine Intrastat-Meldung (Zusammenfassende Meldung) bereits abgegeben wurde, müssen ausländische Geschäftsvorfälle mit dieser Meldung an die Einnahmenagentur elektronisch übermittelt werden.

Von der Übermittlungspflicht ausgenommen sind Ein- und Verkäufe, die durch ein Zolldokument belegt sind. Ebenso ausgeschlossen sind alle Rechnungen, welche über die SDI-Plattform elektronisch ausgestellt und versendet werden.

Kontaktieren Sie uns!
*= Pflichtfelder
Anfrage wird versendet...
News & Rundschreiben
13.03.2025
Meldung „Beschwerliche Arbeiten/Nachtarbeit“
Seit 2011 besteht die Pflicht, dem Arbeitsinspektorat innerhalb März jene Arbeitnehmer mitzuteilen, welche ...
weiterlesen
13.03.2025
Pflichten Arbeitssicherheit
Unternehmen sind verpflichtet, für alle ihre Arbeitnehmer - unabhängig von der Art der ausgeübten Tätigkeit - ...
weiterlesen
13.03.2025
Unterschrift Arbeitsvertrag
Bitte achten Sie darauf, dass die Arbeitsverträge immer vor Arbeitsbeginn unterzeichnet werden. Kann der ...
weiterlesen
13.03.2025
Lohnerhöhungen
Ab März ergeben sich folgende Änderungen bei den Kollektivverträgen : Handel und Dienstleistungen : ...
weiterlesen
Rienzfeldstraße 30
39031 Bruneck - Südtirol
Jetzt unverbindlich anfragen