Ab dem Jahr 2017 ist für MwSt.-Subjekte die Pflicht eingeführt worden, die Daten der MwSt.-Abrechnungen der Einnahmenagentur zu übermitteln.
Die periodische MwSt.-Meldung betrifft grundsätzlich alle ansässigen, nicht ansässigen Unternehmen (direkte MwSt.-Registrierung und Fiskalvertreter) und Freiberufler.
Durch die Einführung der Meldepflicht kann das italienische Steueramt Querkontrollen mit anderen Meldungen und Einzahlungen durchführen.