Mit der Intrastat-Meldung werden innergemeinschaftliche Ein- bzw. Verkäufe von Waren und Dienstleistungen innerhalb der EU dem Zollamt (Ufficio delle Dogane) mitgeteilt.
Damit MwSt.-freie Ein- bzw. Verkäufe von Waren und Dienstleistungen durchgeführt werden können, ist die Eintragung in das sogenannten MIAS-Verzeichnis (Mehrwertsteuer-Informations-Austausch-System, engl. VIES) notwendig.
Die Intrastat-Meldung muss von jedem Unternehmen, welches eine gewisse, länderspezifische Schwelle überschreitet, abgegeben werden. In Italien gibt es unterschiedliche Grenzen für den Ein- und Verkauf sowohl von Waren, als auch von Dienstleistungen:
Einkauf: Es ist eine monatliche Meldung vorgesehen, wenn folgende Grenzen pro Quartal überschritten werden: 350.000 € bei Waren, 100.000 € bei Dienstleistungen. Liegt der Einkauf unter den genannten Grenzen, ist keine Abgabe der Intrastat-Meldung notwendig.
Verkauf: Abhängig von der Höhe der Verkäufe wird die Intrastatmeldung monatlich oder quartalsweise abgegeben. Die Grenze für die monatliche Abgabe liegt sowohl bei Waren als auch bei Dienstleistungen bei 50.000 € pro Quartal. Wird diese Grenze nicht überschritten, kann die Intrastat-Meldung als Quartalsmeldung abgegeben werden.
Die Intrastat-Meldung setzt wie folgt zusammen:
Verkauf |
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Intra 1-bis (Sektion 1) |
Innergemeinschaftliche Lieferungen von Gütern |
Intra 1-ter (Sektion 2) |
Berichtigungen von Intra 1-bis |
Intra 1-quater (Sektion 3) |
Innergemeinschaftliche Erbringung von Dienstleistungen |
Intra 1-quinquies (Sektion 4) |
Berichtigungen von Intra 1-quater |
Intra 1-sexies (Sektion 5) |
Konsignationslager (Call-off-Stock) |
Einkauf |
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Intra 2-bis (Sektion 1) |
Innergemeinschaftliche Erwerb von Gütern |
Intra 2-ter (Sektion 2) |
Berichtigungen von Intra 2-bis |
Intra 2-quater (Sektion 3) |
Innergemeinschaftlicher Erwerb von Dienstleistungen |
Intra 2-quinquies (Sektion 4) |
Berichtigungen von Intra 2-quater |
Derzeit ist Intrastat-Meldung in Italien innerhalb des 25. des auf den Bezugsmonat bzw. -Quartals folgenden Monats abzugeben (Stand Ende 2022).
Wird eine Intrastat-Meldung nicht termingerecht abgegeben, so kann die unterlassene Abgabe freiwillig berichtigt werden. Je nachdem, innerhalb welcher Frist die freiwillige Berichtigung erfolgt, kann die Strafe reduziert werden.