Die Einnahmenagentur (Agentur der Einnahmen) ist die italienische Steuerbehörde (Finanzamt) und untersteht der Hauptabteilung für Finanzen des italienischen Wirtschafts- und Finanzministeriums. Es handelt sich um eine administrativ selbständige Verwaltungsbehörde, die in erster Linie für die Erhebung und Festsetzung der Steuern zuständig ist, aber auch für die Registrierung von Verträgen und Protokollen. In jeder Region befindet sich eine Regionaldirektion, der wiederum die lokalen Finanzämter unterstehen. In der autonomen Region Trentino-Südtirol gibt es je eine Direktion in Trient und Bozen.
Im elektronischen Steuerfach (Cassetto fiscale) der Einnahmenagentur sind zu jedem Steuerpflichtigen u.a. folgende Informationen abrufbar:
- meldeamtlichen Daten
- Jahreserklärungen
- Steuerzahlungen F24 bzw. F23
- Rückvergütungen
- Daten Registeramt
Zugang zum elektronischen Steuerfach hat der Steuerpflichtige selbst über den Zugang „Fisconline“ bzw. ein beauftragter Vermittler über den Zugang „Entratel“.
Die wichtigsten Meldungen bzw. Erklärungen, die über den Wirtschaftsberater als beauftragtem Vermittler an die Einnahmenagentur in elektronischer Form versendet werden, sind:
- MwSt.-An-, Ab- und Änderungsmeldung für Gesellschaften (Vordruck AA7) bzw. für natürliche Personen (Vordruck AA9):
- gemeldet werden Informationen zu den Haupt- und evtl. Nebentätigkeiten (Tätigkeitskodex ATECO), dem Rechtssitz sowie evtl. Betriebsstätten, dem Aufbewahrungsort der Unterlagen, u.a.
- Jahreserklärungen:
- Steuererklärung
- Irap-Erklärung
- MwSt.-Jahreserklärung
- Einheitsbestätigung CU (Certificazione Unica)
- Quellensteuererklärung 770
- Meldungen zur Buchhaltung:
- MwSt.-Quartalsmeldung
- Meldung der ausländischen Ein- und Ausgangsrechnungen
- Steuerzahlungen mit Zahlungsvordruck F24
- An- und Abmeldungen sowie Verlängerungen von Mietverträgen (Modell RLI)