Die Wirtschaftsprüfung befasst sich vor allem mit der Kontrolle des Jahresabschlusses von Unternehmen nach den jeweils geltenden Rechnungslegungsvorschriften. Es wird gemäß den geltenden Prüfungsvorschriften ISA Italia überprüft, ob die tatsächliche Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage mit dem Jahresabschluss übereinstimmt.
Der Wirtschaftsprüfer ist dabei eine im amtlichen Verzeichnis der Rechnungsprüfer beim italienischen Finanzministerium MEF eingetragene Person oder Gesellschaft, welche Integritätsvoraussetzung und die entsprechende Berufsbefähigung erlangt haben muss. Der Wirtschaftsprüfer ist ermächtigt ist Prüfvermerke auszustellen. Durch das Ausstellen eines Vermerks übernimmt der Wirtschaftsprüfer auch entsprechende Haftungen, im konkreten durch die Verpflichtung von Schadenersatz bei schuldhaften oder grob fahrlässigen Verhalten im Rahmen der Wirtschaftsprüfung.
Die Hauptaufgabe eines Wirtschaftsprüfers liegt demnach darin, unbefangen zu kontrollieren, ob die Geschäftsvorfälle ordnungsgemäß im Sinne der Rechnungslegungsvorschriften im Abschluss erfasst bzw. bilanziert wurden sowie dass eventuelle Fehler vernachlässigbar sind. Der risikoorientierte Prüfungsansatz schreibt dabei vor, dass sich der Wirtschaftsprüfer mit den individuellen Geschäftsrisiken des zu prüfenden Unternehmens beschäftigen muss. Das bedeutet, dass die Prüfung von Unternehmen somit nicht mehr anhand standardisierter Prüfungshandlungen, sondern auf Basis eines umfassenden Verständnisses des Wirtschaftsprüfers für das Geschäft und die Branche des Mandanten, im Hinblick auf eine bessere Reaktion auf die relevanten Prüfungsrisiken, zu erfolgen hat.
Als Ergebnis des risikoorientierten Prüfungsaufbaus werden Funktionsprüfungen und entsprechende aussagebezogene Prüfungshandlungen festgelegt. Letztere unterscheiden sich in analytische Prüfungshandlungen (z.B. Analyse plausibler Beziehungen und Informationen) und Einzelfallprüfungen (z.B. Einsichtnahme, Beobachtung, Nachrechnen, Nachvollziehen, Befragungen bzw. Bestätigungen).
Das Ergebnis der Wirtschaftsprüfung ist ein entsprechender Vermerk, welcher entweder uneingeschränkt oder eingeschränkt erteilt oder verweigert wird. Dadurch soll sichergestellt werden, dass die Abschlussadressaten (u. a. Investoren, Lieferanten, Kreditgeber, Mitarbeiter) den Informationen des Jahresabschlusses vertrauen können (Informationsfunktion), ein korrekter Gewinnausweis erfolgt (Zahlungsbemessungsfunktion) sowie auch mittelbar die korrekte Steuerlast (Maßgeblichkeit der Handelsbilanz für die Steuerbilanz) berechnet wurde.
Italienische Aktiengesellschaften (ital.: Società per azioni) sind verpflichtet einen Wirtschaftsprüfer zu ernennen. Weiters sind italienische GmbHs („S.r.l.“) ausschließlich dazu verpflichtet, sofern spezielle Voraussetzungen erfüllt werden oder entsprechende quantitative Schwellen überschritten werden. Hier finden Sie weiterführende Informationen zur Ernennung eines Kontrollorgans oder eines Wirtschaftsprüfers.