Frage: Welche Möglichkeiten gibt es, dem Arbeitnehmer ein Dienstfahrzeug zur Verfügung zu stellen und wie müssen diese im Lohnstreifen berücksichtigt werden?
Antwort: Man unterscheidet zwischen folgenden Varianten:
Variante |
Behandlung im Lohnstreifen |
Dienstfahrzeug, welches auch privat genutzt werden kann |
Mittels Fringe Benefit |
Dienstfahrzeug, welches nur für berufliche Zwecke genutzt werden kann |
Kein Einfluss auf Lohnstreifen |
Der Mitarbeiter benutzt sein eigenes Fahrzeug für berufliche Zwecke |
Mittels Rückvergütung Kilometergeld |
Frage: Was versteht man unter Fringe Benefit?
Antwort: Wenn ein Mitarbeiter einen Dienstwagen zur Verfügung gestellt bekommt und diesen auch für private Zwecke nutzen darf, muss dieser sogenannte „geldwerte Vorteil“ (=Fringe Benefit), den der Mitarbeiter durch die Nutzung genießt, auf dem Lohnstreifen versteuert und den Beiträgen unterworfen werden. Der Betrag (auf welchen die Steuern und Beiträge zu bezahlen sind) hängt vom Fahrzeugtyp ab und geht aus einer dafür vorgesehenen Tabelle des ACI (Automobile Club Italiano) hervor.
ACHTUNG, folgende Regelung gilt weiterhin: Wird Arbeitnehmern nach dem 01.07.2020 ein Dienstwagen zur Privatnutzung zur Verfügung gestellt, der vor dem 01.07.2020 zugelassen (immatrikuliert) wurde, kann für die Berechnung des geldwerten Vorteils nicht der Betrag des ACI verwendet werden. In diesem Fall ist es notwendig, die Beträge jeden Monat individuell zu berechnen, wofür eine detaillierte Dokumentation notwendig ist. Da diese Methode aufgrund des hohen Aufwands und der Komplexität in der Praxis schwer umsetzbar ist, wenden wir weiterhin standardmäßig die ursprüngliche Berechnungsmethode an.
Frage: Wie wirkt sich das Fringe Benefit auf den Nettolohn des Mitarbeiters aus?
Antwort: Nachdem der Mitarbeiter das Fahrzeug samt Kosten für Treibstoff, Versicherung, Wartung usw. auch für private Zwecke nutzen darf, muss, wie oben beschrieben, ein gewisser Betrag den Steuern und Beiträgen unterworfen werden. Dies reduziert daher seinen Nettolohn.
Vereinfachtes Rechenbeispiel
|
Ohne Berücksichtigung Fringe Benefit |
Mit Berücksichtigung Fringe Benefit |
Bruttolohn |
2.000 € |
2.000 € |
Fringe Benefit |
0 € |
200 € |
Beiträge (10% auf Brutto + Fringe Benefit) |
200 € |
220 € |
Lohnsteuer (15% auf Brutto + Fringe Benefit – Beiträge) |
270 € |
297 € |
Netto (Brutto – Beiträge – Lohnsteuer) |
1.530 € |
1.483 € |
Frage: Wie funktioniert die Rückvergütung des Kilometergeldes über den Lohnstreifen?
Antwort: Der Mitarbeiter erhält eine Rückvergütung der für berufliche Zwecke gefahrenen Kilometer.
Der Betrag errechnet sich lt. ACI-Tabellen des jeweiligen Fahrzeugtyp und der jährlich gefahrenen Kilometer.
Achtung: Da die Rückvergütung weder den Beiträgen noch der Steuer unterworfen wird, müssen die beruflich gefahrenen Kilometer genauestens dokumentiert werden.