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Doppelbesteuerungsabkommen (ital.: accordo sulla doppia imposizione)

19.06.2020

Bei dem Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) handelt es sich um einen völkerrechtlichen Vertrag, mit dem eine Doppelbesteuerung vermieden werden soll. Diese Verträge können zwischen zwei oder mehreren Staaten ausgehandelt werden.

Doppelbesteuerungsabkommen regeln, unter welchen Voraussetzungen ein Staat besteuern darf. Italien hat mit den meisten seiner wichtigsten Handelspartner ein solches Abkommen abgeschlossen. Erfolgt die Tätigkeit in einem DBA-Staat, sind für die Besteuerung die Bestimmungen des jeweiligen Abkommens maßgeblich.

Das Problem der Doppelbesteuerung ergibt sich wenn ein Staat das Gesamteinkommen des ansässigen Steuerpflichtigen besteuert, wo auch sein ausländisches Einkommen miteinfließt, und gleichzeitig der andere Staat die Einkünfte aus seinem Inland von nicht ansässigen Subjekten besteuert.

Dem Abkommen unterstehen folgenden Prinzipien:

  • Wohnsitzlandprinzip: Ein Steuersubjekt ist in dem Land steuerpflichtig, in dem es seinen Hauptwohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat (Lebensmittelpunkt).
  • Quellenlandprinzip: Das Steuersubjekt ist in dem Land steuerpflichtig, in dem es sein Einkommen erzielt.
  • Welteinkommensprinzip: Das gesamte Einkommen darf nur einmal besteuert werden.
  • Territorialitätsprinzip: Das Einkommen wird in dem Territorium besteuert, in dem es erwirtschaftet wurde.

Finden Sie hier Details zum Thema Lebensmittelpunkt in Italien.
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