Das in Südtirol häufigste Lehrlings-Modell ist die „traditionelle Lehre“. Diese bietet Jugendlichen die Möglichkeit, nach der Mittelschule einen Beruf zu erlernen und somit eine Qualifikation sowie ein Berufsbildungsdiplom zu erlangen.
In Südtirol ist die Lehre dual aufgebaut. Dies bedeutet, dass der Lehrling einerseits am Arbeitsplatz und zusätzlich in den Berufsschulen ausgebildet wird. Die Einschreibung in die Berufsschule erfolgt automatisch durch die Anmeldung des Lehrlings beim Arbeitsamt.
Die weiteren möglichen Lehrlings-Modelle sind die „berufsspezialisierende Lehre“ sowie die „Lehre zur höheren Berufsbildung und Forschung“. In diesem Rundschreiben wird dazu nicht detailliert eingegangen.
Frage: Wer kann als Lehrling mittels „traditioneller Lehre“ beschäftigt werden?
Antwort: Die traditionelle Lehre kann von Jugendlichen zwischen 15 und 24 Jahren eingegangen werden.
Frage: Welche Voraussetzungen muss der Betrieb erfüllen, um Lehrlinge anstellen zu können?
Antwort: Der Betrieb muss VOR Anstellung eines Lehrlings (pro Lehrberuf) die sogenannten betrieblichen Ausbildungsstandards erfüllen. Dazu gehört z. B. die Bestätigung der Berufsausbildung/Arbeitserfahrung des Tutors, die Absolvierung eines 16-stündigen Grundkurses und vieles mehr. Genauere Informationen finden Sie auf der Seite des Südtiroler Bürgernetzes: http://www.buergernetz.bz.it/de/dienste/dienste-az.asp?bnsvaz_svid=1003463
Ist der Lehrling minderjährig, muss für bestimmte Berufe eine Zusatzgenehmigung für Minderjährige angesucht werden. Dabei muss unter anderem eine spezifische Risiko- und Gefahrenbewertung durch den Arbeitssicherheitsbeauftragten durchgeführt werden.
Frage: Wie lange dauert ein Lehrvertrag?
Antwort: Die Dauer des Lehrverhältnisses hängt vom jeweiligen Lehrberuf ab und beträgt drei oder vier Jahre. Wird am Ende des Lehrverhältnisses die Lehrabschlussprüfung positiv abgeschlossen, kann das Lehrverhältnis in ein „normales“ Arbeitsverhältnis (als qualifizierter Mitarbeiter) umgewandelt werden.
Frage: Wie wird der Lehrling entlohnt?
Antwort: Der Lehrling erhält einen festgelegten Prozentsatz der Entlohnung einer qualifizierten Fachkraft. Dieser ist je nach Lehrjahr progressiv gestaffelt.
Im Handwerk wird der Prozentsatz ab dem 2. Lehrjahr - im Falle eines Notendurchschnittes von über 7,5 - um 10 % erhöht (siehe Rundschreiben vom 20.06.2017).
Frage: Wie hoch sind die Beiträge an das Sozialfürsorgeinstitut Nisf?
Antwort: Für Unternehmen bis zu neun Arbeitnehmern sind die Beiträge pro Lehrjahr gestaffelt (1. Lehrjahr 1,5 %; 2. Lehrjahr 3,0 %; ab 3. Lehrjahr 5,0 %).
Für Unternehmen mit über neun Arbeitnehmern sind die Beiträge auf 5 % festgelegt, unabhängig vom Lehrjahr.