loader

Häufig gestellte Fragen zum Thema: Urlaub und Freistellungen (ital.: ferie e permessi)

16.05.2023

Frage: Wo sind die Urlaube/Freistellungen auf dem Lohnstreifen angegeben?
Antwort: Anbei ein Beispiel eines Lohnstreifens. In den rot umrandeten Feldern werden der Urlaub, die Freistellungen sowie deren Summen angegeben. Die Werte (in Stunden) sind immer bis zum Monatsende des jeweiligen Lohnstreifens angegeben (z.B. im Lohnstreifen Mai die zu genießenden Urlaube bis 31.05.).
lohnstreifen

Frage: Was ist der Unterschied zwischen Urlaub und Freistellungen?
Antwort: Zwischen Freistellungen und Urlaub gibt es folgende rechtliche Unterschiede:

 

Urlaub

Freistellungen

Gesetzliche Grundlage

  • Laut Kollektivvertrag
  • mindestens 4 Wochen
  • Laut Kollektivvertrag, aufgeteilt in Freistellungen
  • aus Arbeitszeitreduzierung
  • für die Abschaffung kirchlicher Feiertage

Ver-wendung

  • Urlaub wird bei länger zusammenhängenden Zeiträumen (eine oder mehrere Wochen) genossen.
  • Das Gesetz sieht vor, dass eine Mindestdauer von 4 Wochen pro Jahr in Anspruch genommen werden muss.
  • Freistellungen werden bei kurzen Abwesenheiten von einigen Stunden oder einzelnen Tagen genossen.

Zeitraum

  • Der Urlaub wird vom Arbeitgeber unter Berücksichtigung der Interessen des Arbeitnehmers festgelegt. Die betrieblichen Interessen gehen dabei vor (z.B. kann einem Kellner der Urlaub in der Hochsaison abgelehnt werden).
  • Der Betrieb kann einen Kollektivurlaub vorsehen (zum Beispiel zwei Wochen im August).
  • Die Freistellungen können bei Bedarf des Arbeitnehmers in Anspruch genommen werden.

Rest Jahresende

  • Der Resturlaub darf nicht ausbezahlt werden, sondern wird auf das Folgejahr übertragen.
  • Urlaub kann nur bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses ausbezahlt werden.
  • Die am Jahresende verbleibenden Reststunden können ausbezahlt werden, wenn dies im Kollektivvertrag vorgesehen ist. Ansonsten werden die Reststunden auf das Folgejahr übertragen.

Kontaktieren Sie uns!
*= Pflichtfelder
Anfrage wird versendet...
News & Rundschreiben
31.01.2025
Steuervergünstigungen
Für das Jahr 2025 wurden neue Steuervergünstigungen für Einkommen unter 40.000 € beschlossen. Diese werden, ...
weiterlesen
22.01.2025
Prämienberechnung Unfallamt
Auch in diesem Jahr muss innerhalb 17. Februar die Prämie für die Unfallversicherung berechnet, eingezahlt ...
weiterlesen
14.01.2025
Neuerungen 2025
Meldung Personalstand (Invaliden) Bis zum 31. Januar ist auch dieses Jahr wieder die elektronische ...
weiterlesen
14.01.2025
Lohnerhöhungen
Ab Januar ergeben sich folgende Änderungen bei den Kollektivverträgen : Grafikindustrie : Zweite und somit ...
weiterlesen
Rienzfeldstraße 30
39031 Bruneck - Südtirol
Jetzt unverbindlich anfragen