Folgende Buchhaltungsregister müssen laut gesetzlichen Bestimmungen geführt werden:
- Mehrwertsteuerregister (beinhaltet das Ein- und Ausgangsrechnungsregister sowie das Register der Tageseinnahmen)
- Abschreiberegister (beinhaltet die abschreibbaren Anlagegüter. Ersichtlich ist jeweils der Anschaffungswert, Abschreibe-Satz, Abschreibung und der Restwert)
- Journal (muss nur in Doppelter Buchhaltung geführt werden. Das Journal enthält alle Geschäftsvorfälle chronologisch sortiert mit laufender Nummer, Datum, Betrag und Verweis auf den Kunden bzw. Lieferanten)
- Inventarbuch (muss nur in Doppelter Buchhaltung geführt werden. Das Inventarbuch beinhaltet die Lagerbestände)
Diese Register sind nach Ablauf eines jeden Geschäftsjahres zu drucken und aufzubewahren.