Erbringt ein Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung im Ausland (z. B. Entsendung oder Außendienst/Dienstreise), gilt grundsätzlich das Territorialitätsprinzip, welches besagt, dass Sozialbeiträge im Land der Leistungserbringung zu entrichten sind.
Für Arbeitsleistungen innerhalb der EU bzw. des EWR und der Schweiz wird das Territorialitätsprinzip dank diverser Regelungen des europäischen Gemeinschaftsrechtes aufgehoben. Dies bedeutet, dass die Sozialbeiträge auch während der Arbeitsleistung im Ausland (maximal 24 Monate, voraussichtlich ab Juli 2020 herabgesetzt auf 12 Monate) weiterhin im Herkunftsland entrichtet werden können. Um zu bestätigen, dass der Arbeitnehmer den Sozialvorschriften des Heimatlandes unterliegt, benötigt es die vom Amt ausgestellte Bescheinigung A1. Dadurch wird vermieden, dass für den Zeitraum der Entsendung die Sozialversicherungsbeiträge gleichzeitig in zwei EU-Staaten entrichtet werden.
Die Bescheinigung A1 muss sowohl für Arbeitnehmer als auch für Selbstständige beantragt werden, und zwar auch, wenn der Auslandseinsatz nur wenige Stunden dauert. Im Gegensatz zu den Entsendemeldungen der einzelnen Staaten, in welchen z.B. gewisse Tätigkeiten von der Meldepflicht ausgenommen sind, muss das A1 bei sämtlichen grenzüberschreitenden Tätigkeiten beantragt werden (z.B. auch bei Teilnahme an Seminaren und Messen).
In Italien muss die Bescheinigung A1 direkt beim NISF elektronisch beantragt werden, was einiges an Vorlaufzeit beansprucht. Da die Bescheinigung A1 während des Auslandseinsatzes mitgeführt werden muss, ist es erforderlich, den Antrag frühzeitig an das Nisf einzureichen. In den meisten europäischen Ländern wird das Fehlen der A1-Bescheinigung mit einem Bußgeld von bis zu 10.000 € bestraft. Details zur Entsendung finden Sie unter Entsendung Mitarbeiter/Arbeitnehmer nach Italien, Details zur Anmeldung von italienischen Arbeitnehmern unter Anmeldung Mitarbeiter/Arbeitnehmer in Italien
Details zur Entsendung finden Sie unter Entsendung Mitarbeiter/Arbeitnehmer nach Italien, Details zur Anmeldung von italienischen Arbeitnehmern unter Anmeldung Mitarbeiter/Arbeitnehmer in Italien.