loader

Jahresabschluss (ital.: Bilancio d’esercizio)

20.05.2020

Der Jahresabschluss wird von den Art. 2423 - 2435bis des italienischen Zivilgesetzbuches (ZGB) sowie von den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung (OIC) geregelt.

Bei Kapitalgesellschaften setzt sich dieser zusammen aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang, bei Personengesellschaften und Einzelunternehmen in doppelter Buchhaltung aus Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung und bei Personengesellschaften und Einzelunternehmen in einfacher Buchhaltung aus der Gewinn- und Verlustrechnung. Es handelt sich dabei um die Gesamtheit der Dokumente, welche ein Unternehmen periodisch erstellen muss, um die Vermögens- und Finanzsituation sowie das wirtschaftliche Ergebnis wahrheitsgemäß und richtig darzustellen.

Mit dem Erstellen des Jahresabschlusses werden die handels- und steuerrechtlichen Verpflichtungen erfüllt, zudem dient dieser auch zur Bekanntgabe von Informationen über den allgemeinen Geschäftsverlauf des Unternehmens an alle Interessenten (Lieferanten, Banken, Mitarbeiter, u.a.).


Kontaktieren Sie uns!
*= Pflichtfelder
Anfrage wird versendet...
News & Rundschreiben
13.03.2025
Meldung „Beschwerliche Arbeiten/Nachtarbeit“
Seit 2011 besteht die Pflicht, dem Arbeitsinspektorat innerhalb März jene Arbeitnehmer mitzuteilen, welche ...
weiterlesen
13.03.2025
Pflichten Arbeitssicherheit
Unternehmen sind verpflichtet, für alle ihre Arbeitnehmer - unabhängig von der Art der ausgeübten Tätigkeit - ...
weiterlesen
13.03.2025
Unterschrift Arbeitsvertrag
Bitte achten Sie darauf, dass die Arbeitsverträge immer vor Arbeitsbeginn unterzeichnet werden. Kann der ...
weiterlesen
13.03.2025
Lohnerhöhungen
Ab März ergeben sich folgende Änderungen bei den Kollektivverträgen : Handel und Dienstleistungen : ...
weiterlesen
Rienzfeldstraße 30
39031 Bruneck - Südtirol
Jetzt unverbindlich anfragen