loader

Jahresabschluss (ital.: Bilancio d’esercizio)

20.05.2020

Der Jahresabschluss wird von den Art. 2423 - 2435bis des italienischen Zivilgesetzbuches (ZGB) sowie von den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung (OIC) geregelt.

Bei Kapitalgesellschaften setzt sich dieser zusammen aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang, bei Personengesellschaften und Einzelunternehmen in doppelter Buchhaltung aus Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung und bei Personengesellschaften und Einzelunternehmen in einfacher Buchhaltung aus der Gewinn- und Verlustrechnung. Es handelt sich dabei um die Gesamtheit der Dokumente, welche ein Unternehmen periodisch erstellen muss, um die Vermögens- und Finanzsituation sowie das wirtschaftliche Ergebnis wahrheitsgemäß und richtig darzustellen.

Mit dem Erstellen des Jahresabschlusses werden die handels- und steuerrechtlichen Verpflichtungen erfüllt, zudem dient dieser auch zur Bekanntgabe von Informationen über den allgemeinen Geschäftsverlauf des Unternehmens an alle Interessenten (Lieferanten, Banken, Mitarbeiter, u.a.).


Kontaktieren Sie uns!
*= Pflichtfelder
Anfrage wird versendet...
News & Rundschreiben
13.02.2025
ASPI Beitrag bei Entlassung
Die Höhe des an das Sozialversicherungsinstitut NISF zu zahlenden Beitrages bei Entlassung eines ...
weiterlesen
13.02.2025
In eigener Sache - Kernkompetenz
Wir sind stets bemüht, unsere Dienstleistungen klar und transparent zu kommunizieren und erkennbar zu machen, ...
weiterlesen
13.02.2025
Lohnerhöhungen
Ab Februar ergeben sich folgende Änderungen bei den Kollektivverträgen : Ziegelindustrie : Lohnerhöhung von ...
weiterlesen
31.01.2025
Steuervergünstigungen
Für das Jahr 2025 wurden neue Steuervergünstigungen für Einkommen unter 40.000 € beschlossen. Diese werden, ...
weiterlesen
Rienzfeldstraße 30
39031 Bruneck - Südtirol
Jetzt unverbindlich anfragen