Die Dauer der Probezeit wird vom Kollektivvertrag vorgeschrieben. Sie dient als Testphase für den Arbeitgeber und den Mitarbeiter. Während der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist und ohne Angabe von Gründen aufgelöst werden. Auf die Anwendung der Probezeit kann auch verzichtet werden.