loader

Probezeit (ital.: periodo di prova)

09.06.2020

Die Dauer der Probezeit wird vom Kollektivvertrag vorgeschrieben. Sie dient als Testphase für den Arbeitgeber und den Mitarbeiter. Während der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist und ohne Angabe von Gründen aufgelöst werden. Auf die Anwendung der Probezeit kann auch verzichtet werden.

Kontaktieren Sie uns!
*= Pflichtfelder
Anfrage wird versendet...
News & Rundschreiben
13.03.2025
Meldung „Beschwerliche Arbeiten/Nachtarbeit“
Seit 2011 besteht die Pflicht, dem Arbeitsinspektorat innerhalb März jene Arbeitnehmer mitzuteilen, welche ...
weiterlesen
13.03.2025
Pflichten Arbeitssicherheit
Unternehmen sind verpflichtet, für alle ihre Arbeitnehmer - unabhängig von der Art der ausgeübten Tätigkeit - ...
weiterlesen
13.03.2025
Unterschrift Arbeitsvertrag
Bitte achten Sie darauf, dass die Arbeitsverträge immer vor Arbeitsbeginn unterzeichnet werden. Kann der ...
weiterlesen
13.03.2025
Lohnerhöhungen
Ab März ergeben sich folgende Änderungen bei den Kollektivverträgen : Handel und Dienstleistungen : ...
weiterlesen
Rienzfeldstraße 30
39031 Bruneck - Südtirol
Jetzt unverbindlich anfragen