Die Tätigkeit als Wirtschafts- und Steuerberater ist in Italien ein geschützter Beruf, welcher in freiberuflicher Tätigkeit ausgeübt wird. Wer in Italien die Tätigkeit des Steuerberaters ausüben will, ist an bestimmte Vorrausetzungen gebunden:
- Abschluss eines Masterstudiums bzw. Diplomstudiums der Wirtschaftswissenschaften
- Eintragung ins Praktikantenregister der Kammer der Steuerberater (Berufsverzeichnis Abt. A) und die Absolvierung des 18-monatigen berufsspezifischen Praktikums bei einem in der Berufskammer eingetragen Steuerberater (sechs Monate können bereits vor Abschluss des Studiums absolviert werden)
- Bestandenes Staatsexamen
- Eintragung in das Berufsalbum der Steuerberater
Um sich in das Praktikantenregister der Kammer der Wirtschaftsprüfer und Steuerberater eintragen zu lassen, benötigt man einen sogenannten Dominus, welcher sich bereit erklärt die berufliche Ausbildung zu übernehmen und den Praktikanten an die ordentlichen Tätigkeiten eines Steuerfachmannes heranzuführen. Die Aufgabenstellungen, welche der Auszubildende während des Praktikums zu lösen hat, werden im Praktikantenbuch (libretto di tirocinio) dokumentiert und halbjährig, durch ein Gespräch mit dem Praktikanten, von der zuständigen Kammer überprüft. Nach Ablauf des Praktikums kann die Eignungsprüfung zum Steuerberater erfolgen, welche sowohl in deutscher als auch in italienischer Sprache abgelegt werden kann.