Das Unfallamt (ital. INAIL - Istituto nazionale per l'assicurazione contro gli infortuni sul lavoro) ist das 1933 gegründete nationale Versicherungsinstitut gegen Arbeitsunfälle. Jeder, der in einem Unternehmen dauerhaft oder vorübergehend eine risikoreiche arbeitnehmerähnliche Tätigkeit ausübt, muss versichert werden. Ebenso Handwerker, Lehrlinge, sowie Familienmitglieder, die im Betrieb öfter als 10-mal pro Jahr oder 2-mal pro Monat mitarbeiten.
Von der Versicherungspflicht ausgenommen sind hingegen Freiberufler und Inhaber von Einzelunternehmen (außer Handwerker). Die Versicherungsprämie wird einmal jährlich anhand der entstandenen Lohnsummen des Vorjahres berechnet, elektronisch an das INAIL übermittelt und mittels Vordruck F24 mit Fälligkeit 16. Februar einbezahlt (siehe Punkt Prämienberechnung Unfallamt). Die Höhe der Versicherungsprämie richtet sich nach dem Risiko, dem man bei Ausübung seiner Arbeit ausgesetzt ist und geht voll zu Lasten des Unternehmens. So muss zum Beispiel ein Bauarbeiter höher versichert werden, als ein Büroangestellter. Ab dem Jahr 2022 sind auch gelegentliche freiberufliche Mitarbeiter, welche als Künstler bzw. Musiker tätig sind, versicherungspflichtig.
Bei Erfüllung von bestimmten Richtlinien oder Erfordernissen in Bezug auf die Arbeitssicherheit kann der Prämiensatz auch vermindert werden. Dies gilt auch, wenn mehrere Jahre keine Unfälle gemeldet werden. Im Umkehrweg steigt der Prämiensatz, sobald Unfälle gemeldet werden.
Die einbezahlten Versicherungsprämien werden durch das INAIL verwaltet und zur Zahlung von Ausfallzeiten aufgrund eines Arbeitsunfalles bzw. von Berufskrankheiten und zur Zahlung von bleibender Invalidität durch Arbeitsunfälle verwendet.